Hallo Zusammen,
ich bin seit Januar Existenzgründerin (GbR-Gesellschafterin), hatte jedoch im vergangenen Halbjahr jede Menge Vorgründungskosten. Ich weiß, dass ich diese als vorweggenommene Betriebsausgaben behandeln kann.
Frage: Mache ich nun für 2007 für die GbR eine EÜR und gebe meine Unternehmens-Steuererklärung beim Finanzamt ab, als hätte die GbR schon 2007 existiert oder mache ich meine Ausgaben in meiner Einkommenssteuererklärung geltend? Oder muß ich meine vorweggenommenen Betriebsausgaben aus 2007 in der EÜR 2008 eintragen?
Über schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen! Vorab herzlichen Dank!
Viele Grüße
Luna