Vorweggenommene Betriebsausgaben

  • Hallo Zusammen,


    ich bin seit Januar Existenzgründerin (GbR-Gesellschafterin), hatte jedoch im vergangenen Halbjahr jede Menge Vorgründungskosten. Ich weiß, dass ich diese als vorweggenommene Betriebsausgaben behandeln kann.


    Frage: Mache ich nun für 2007 für die GbR eine EÜR und gebe meine Unternehmens-Steuererklärung beim Finanzamt ab, als hätte die GbR schon 2007 existiert oder mache ich meine Ausgaben in meiner Einkommenssteuererklärung geltend? Oder muß ich meine vorweggenommenen Betriebsausgaben aus 2007 in der EÜR 2008 eintragen?


    Über schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen! Vorab herzlichen Dank!


    Viele Grüße


    Luna

  • Wenn schon damals geplant war, eine GbR zu gründen, dann gehören die Ausgaben dort festgestellt, ggf. als Sonderbetriebsausgaben. Der festgestellte Verlust wird dann Ihrer Einkommensteuerveranlagung zu Grund gelegt. Die Auswirkung ist aus Sicht der Laienbetrachtung die Gleiche.

  • Hallo Oerdiz,


    vielen Dank für die Antwort!


    Darf ich nochmal nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe: ich mache also für die GbR meine EÜR 2007 und veranlage das Ergebnis in der Einkommensteuererklärung 2007?


    Vielen Dank vorab!


    Viele Grüße


    Luna