Kinderbetreuungskosten

  • Guten Morgen :)


    ich habe mich gestern Abend voll Elan an die Steuererklärung für 2007 gemacht, das WISO-Sparbuch installiert und habe dann festgestellt, dass ich die Kinderbetreuungskosten für unseren Sohn, 5 jahre, nicht angeben kann. Wir sind nicht verheiratet, leben aber in einem Haushalt, mein Partner ist Alleinverdiener, da ich nur einen Minijob ( 8 Stunden ) habe. Ich müßte jetzt erklären, dass wir nicht in einem Haushalt leben , um die Kinderbetreuungskosten angeben zu können?


    Es wäre ganz lieb, wenn mir jemand weiterhelfen kann.


    Gruß

  • Das BMF zu den Kinderbetreuungskosten [url=http://77.74.238.81/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/179,property=publicationFile.pdf]s. hier.[/url]
    Sehe hier keinen Grund warum die Kosten nicht berücksichtigt werden, zumindest als SA.

  • Gemäß dem [url=http://77.74.238.81/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/179,property=publicationFile.pdf]bereits oben und hier nochmal verlinkten BMF-Schreiben[/url], Randziffer 34:


    Als Sonderausgaben:
    Bei nicht verheirateten Eltern ist der Elternteil zum Abzug von Kinderbetreuungskosten berechtigt, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört. Trifft dies auf beide Elternteile zu, kann jeder seine tatsächlichen Aufwendungen abziehen.


    Hier kann man nur profitieren, wenn der Vater des Kindes die Aufwendungen getragen hat. Dann kann man sogar den Höchstbetrag voll auf ihn übertragen. Wenn Sie allein die Kosten getragen haben, bringt das nichts, wenn Sie nur den Minijob haben. Der wird in der Einkommensteuererklärung nicht erfasst und somit haben Sie keinen Profit von einem Ansatz. Vielleicht hat ja doch der Vater die Kosten getragen und Sie können das auch entspr. nachweisen.

  • herzlichen Dank


    Ja, der Vater hat die Kosten voll getragen, was wir auch anhand der Kontoauszüge belegen können. Habt ihr einen Tip , wie ich dieses Programm überlisten kann, oder bleibt mir nur das Mit-der-Hand-Ausfüllen ?

  • Was macht das Programm denn genau?


    Weil-erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten liegen hier nicht vor, da die Eltern zusammen leben und nicht beide erwerbstätig sind (Minijob unter 10 h pro Woche ist nicht erwerbstätig).

  • Also der Abzug als Sonderausgaben nach § 10 (1) Nr. 5 EStG müsste möglich sein, da das Kind zwischen 3 und 6 Jahren alt ist, auch bei Alleinverdiener-Eltern!


    Warum das Programm das nicht macht? Keine Ahnung...bitte nochmals alle Angaben genau prüfen!

  • Also. ich hab mir das jetzt mal angeschaut.


    Folgende Eintragungen sind nötig (alle Anlage Kind)


    Zeile 61: Art der Aufwendungen, Empfänger, Zeitraum, Aufwendungen
    Zeile 67: Zeitraum + Aufwendungen
    Zeile 87: Zeitraum gemeinsamer Haushalt
    Zeile 89: Kreuzchen

  • Da es in den Thread passt, will ich mich gleich mal einklinken statt ein neues Thema anzufangen: Abgesehen davon, dass meine Tochter nicht 3-6 sondern 10 Jahre (Zeile 67) zählt habe ich das gleiche Problem und die gleichen Voraussetzungen wie Morgenalefay. Ich kann nur Kinderbetreuungskosten ansetzen, wenn ich ankreuze, "Es bestand kein gemeinsamer Haushalt der Elternteile" was nicht der Tatsache entspricht. Wenn ich das Thema aber richtig verstanden habe (das oben verlinkte PDF-Schreiben), sollte mir auch die Anrechnung der Kinderbetreuungskosten zustehen. Verstehe ich das Steuerrecht nicht oder bin ich irgendwo im Programm falsch abgebogen?

  • Zitat von "albertx"

    Verstehe ich das Steuerrecht nicht oder bin ich irgendwo im Programm falsch abgebogen?


    Ich fürchte erstes... :mrgreen:


    KB-Kosten sind, wenn nicht beide erwerbstätig sind, nur als Sonderausgaben abzugsfähig, und dann auch nur, wenn das Kind zwischen 3 und 5 Jahren alt ist!

  • Zitat von "Clematis"

    Ich fürchte erstes... :mrgreen:


    KB-Kosten sind, wenn nicht beide erwerbstätig sind, nur als Sonderausgaben abzugsfähig, und dann auch nur, wenn das Kind zwischen 3 und 5 Jahren alt ist!


    Wie ich schon sagte, meine Situation ist abgesehen vom Alter des Kindes die gleiche wie bei Morganalefay: Wir sind beide erwerbstätig!

  • Morganlefay ist definitiv NICHT erwerbstätig, weil ein Minijob mit einer Arbeitszeit unter 10h/Woche nicht als Erwerbstätigkeit zählt!

  • Hallo Forum,
    Ich habe leider ein ähnliches Problem bei der Eingabe der Kinderbetreuungskosten in meine Software Tax2008 Standard: Im Dialog Kinder-Kinderbetreuungskosten kommt dieser Infotext:
    Sie haben noch keine Angaben zum anderen Elternteil des Kindes gemacht! weniger...
    Das Programm geht in diesem Fall davon aus, dass kein anderer Elternteil existiert und bietet Ihnen daher die Möglichkeit eines gemeinsamen Haushalts der Elternteile nicht an.

    Daraus resultierend lässt mir die Software keine Eingabe zu den Betreuungskosten zu.
    In der Startmaske zu unserem gemeinsamen Kind (unter 2 Jahre) habe ich aber beide Ehepartner als 'leibliche' Eltern angegeben.
    Wer kennt das Problem? Danke für Eure/Ihre Hilfe. Gero

  • Gleiches Problem. Wir leben nicht verheiratet zusammen, sind beide berufstätig. Und das Program Tax 2008 erlaubt mir keine eingabe von Kinderbetreuungskosten. Letztes Jahr ging das problemlos.


    Opa Schreibt: Erst Angaben zum anderen Elternteil machen - die Frage ist WO? Kann mir da jemand helfen?


    Gruß forester