Hallo Zusammen,
in unserer GbR wird ein betrieblicher Pkw genutzt und entsprechend steuerlich behandelt. Jedoch kommt es mitunter vor, dass einer der Gesellschafter zusätzliche Fahrten mit seinem privaten Pkw unternehmen muß. Wir führen für alle Fahrzeuge ordnungsgemäße Fahrtenbücher.
Gemäß Steuerrecht können wir ja bei den privaten Pkw´s entweder 0,30 EUR pro betrieblich gefahrenen km ansetzen oder die nachgewiesenen tatsächlichen km-Kosten (Jahresaufwand : Jahresfahrleistung).
Hier nun meine Frage: reicht es demnach aus, am Ende des Geschäftsjahres alle entsprechend entstandenen Aufwendungen aufzuzeigen und in der EÜR zu berücksichtigen? Oder muß ich zwingend monatlich abrechnen? Im ersten Falle könnte ich ja dann am Ende gucken, was steuerrechtlich für mich günstiger ist. Im zweiten Falle müßte ich mich vorher festlegen. Kann ich dann ggf. am Ende des Jahres eine Korrektur vornehmen?
Vielen Dank vorab!
Luna