Bildung von Rücklagen für Existenzgründer

  • Welche Rücklagen sollte oder darf ein Existenzgründer in 2007 noch bilden? Habe Angst bei meinem Jahresabschluss etwas zu vergessen. Darf ich für eine Software (ca. 2500€) die ich bald kaufen muss eine Rücklage bilden? Wie sieht das für einen neuen PC-Monitor aus?


    VG Stephan

  • Hallo Clematis,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Prima ist ja, das ich in 2007 eine "Investition von 40% des Kaufpreises" für den Kauf eines Gebrauchtwagens in 2008 eintragen darf. Aber... wie behandelt man Software? Diese wird ja in Trivialsoftware und Immaterielles Wirtschaftsgut eingeteilt. Ist das richtig, das Software über 410€ als "selbständiges, abnutzbares Wirtschaftsgut mit immateriellem Charakter" gilt? Das würde ja bedeuten, das auch dafür eine "Investition" eingetragen werden kann, oder sehe ich das falsch?


    Habe gerade gelesen, das "immaterielle Wirtschaftsgüter" keine "beweglichen Wirtschaftsgüter" sind. Auch kann Software abnutzbar aber wohl eher nicht selbständig nutzbar sein. Alles ganz schön verwirrend!


    VG Stephan

  • Daher empfehle ich, auch in ANbetracht der anderen, vielen Threads mal ein Beratungsgespräch beim Steuerberater!