Werbungskostenpauschale für Versorgungsbezüge

  • Hallo zusammen,
    mein Schwiegervater (Pensionär) hat einen Bescheid zurückbekommen, in dem seine Beiträge (131 Euro) zum Berufsverband anerkannt werden, aber im Gegensatz zum letzten Jahr wird der Pauschbetrag (102 Euro) nach §9a 1b nicht zusätzlich abgezogen.


    Gilt der Pauschbetrag für alle Werbungskosten eines Versorgungsbeziehenden und wird dementsprechend nur der Berufsverbandsbetrag gezählt oder sollte beides möglich sein?


    Letztes Jahr hat das gleiche Finanzamt das noch so gerechnet.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "beejay"


    Letztes Jahr hat das gleiche Finanzamt das noch so gerechnet.


    Dann ist er vermutlich in dem Jahr Pensionär geworden.


    Dann wäre es auch richtig.

  • Zitat von "Petz"

    Dann ist er vermutlich in dem Jahr Pensionär geworden.


    Pensionär ist er schon seit mehreren Jahren, nur habe ich letzte Jahr die Erklärung für ihn gemacht und das Finanzamt ist seit 2006 ein anderes. Impliziert ihre Antwort, dass das Finanzamt es letztes Jahr eigentlich so nicht hätte berechnen dürfen?

    • Offizieller Beitrag

    Ja, der Pauschbetrag in Höhe von 920 € steht ihm ja nur während der aktiven Arbeitsphase (haha) als Beamter zu.


    Der Pauschbetrag in Höhe von 102 € für die anschließende Ruhephase (hihi).
    Dafür gibt es dann zusätzlich den Versorgungsfreibetrag, wenn er über 63 ist.

  • Dann hat man irgendwas falsch gesteuert. Es gibt einen Pauschbetrag von 102 €. Wenn man nun für einen Berufsverband 131 € zahlt, dann gibt es insgesamt 131 € aber nicht die 102 € noch zusätzlich. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass ein Programm sowas rechnet.


    Die Steuersparerklärung von Steuertipps.de rechnet hier einwandfrei.

  • Habe das gleiche Problem mit dem Programm WISO Sparbuch 2007.
    Es berechnet zu der Pauschale von 102 Euro noch zusätzlich die agegebenen Werbungskosten für einen Berufsverband


    Gruß
    Heingro