Private Veräußerungsgeschäfte - Verlustausgleich

  • Hallo liebes Forum,


    ich bin ziemlich verwirrt bei der Verrechnung von Einkünften + Verlusten von privaten Veräußerungsgschäften für die Steuererklärung 2007 im WISO Sparbuch 2007/2008...


    Ich habe im Jahr 2007 leider etwa 4000 € Verlust gemacht und im Jahr davor, also 2006, 900 € Gewinn.
    Nun möchte ich dies im Rahmen des Verlustausgleiches verrechnen.


    Muss ich nun:


    a) die 900 € bei „Verbleibender Verlustvortrag laut Feststellungsbescheid vom 31.12.2006“ eintragen


    oder


    b) die 900 € bei „Verlustrücktrag aus dem Jahr 2008 in das Jahr 2007“ eintragen


    oder


    c) die Einzelpositionen von 2006 in die gleiche Maske wie die von 2007 eintragen damit es verrechnet wird


    PS: Was ist eigentlich dieser Feststellungsbescheid von a) ? Ist das mein Steuerbescheid von 2006?


    Danke für alle Tipps und liebe Grüße aus Leipzig! :D

  • Nu da könn wir ja säcksch räden.


    In 2007 wird vom FA ein Verlust von 4.000,- festgestellt und eine "Feststellung des verbl. Verlustabzuges" festgestellt. Dieser kann dann auf Antrag (anteilig) nach 2006 zurückgetragen werden. In der Erklärung 07 werden also nur die 4.000,- erklärt.