Absetzbarkeit, Abgaben usw. bei Kinderbetreuung durch Oma

  • Hallo
    Die Oma unserer 15 Monate alten Zwillinge hat ihren Job aufgegeben, damit sie unsere Kinder betreuen kann. Die Bezahlung soll 350 EUR pro Monat sein. Die Betreuung soll zunächst bei uns zu Hause, später auch im Haus meiner Schwiegermutter (Entfernung ca. 30 km) erfolgen.


    Nun meine Fragen:
    Was ist zu beachten, damit wir diese Kosten voll steuerlich geltend machen können? Was muss die Oma beachten? Müssen wir sie z. B. in irgendeiner Weise versichern? Oder irgendwo anmelden? Werden irgendwelche Abgaben fällig, sowohl für uns als auch für die Oma? Können Fahrtkosten geltend gemacht werden? Lohnt es sich unterm Strich überhaupt, die Kinderbetreuungskosten in diesem Fall steuerlich geltend machen zu wollen?


    Viele Fragen -- und deshalb auch vielen Dank im voraus für die Antworten!


    MfG,
    Sven

  • Bei der Bundesknappschaft anmelden, als haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis.
    Einfach mal googeln unter Haushaltsscheckverfahren!

  • Es wäre auch nur möglich eine einfache schriftliche zivilrechtliche Vereinbarung mit der Oma, die nicht im Haushalt mit lebt.
    Dabei hat sie aber keine zusätzlichen Versicherungen. Die Einkünfte sind als zusätzlich Einkünfte zu erklären bei der Oma in Zeile 8 Anlage SO.
    Wäre eine andere Variante.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Siehe auch: [url=http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/179,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]>>>BMF-Schreiben Randziffer 2 (und natürlich alle anderen Randziffern)<<<[/url]


    Wenn die Oma bspw. schon Ihre Rentenjahre hat und auch über den Ehemann familienversichert ist, wäre es unsinnig, die Oma über das Haushaltsscheckverfahren als Minijob anzumelden.