Sparbuch trägt Privateinlagen in EÜR für Nebenerwerb ein?!

  • ich nutzt für meine Steuererklärung das Sparbuch Business. Jetzt habe ich meine EÜR fertiggemacht und auf Datenübernahme geklickt. Jetzt taucht im Feld 57 der EÜR unter Einlagen einschl. Sach, Leistungs- und Nutzungseinlagen die Summe meiner Privateinlage auf. Doch soweit ich weiß, bin ich als Kleinunternehmer (§19 Umst.) nicht verpflichtet das anzugeben. Wie kriege ich das weg? oder muss ich dafür die Buchung löschen von 1200 nach 1890.


    Ach ja und von welchem Konto buche ich meine Privatnutzung des Kfz. das Empfängerkonto ist 4590, aber welches das Geberkonto? ist ja nicht 1200, oder?

  • Hallo!


    vorab habe ich lauter Gegenfragen:


    1.) Welcher Kontenplan? SKR 03?


    2.) Ich weiss, - Sie haben geschrieben, dass Sie Kleinunternehmer sind. Da diese Einordnung aber aus Sicht des Jahresbeginnes mit Rücksicht auf das Vorjahr stattfindet: Lagen Ihre Einnahmen 2007 unter der magischen Grenze von 17.500 €?


    3.) Wenn "ja", - dann können Sie sich nämlich die gesamte Anlage EÜR sparen und stattdessen eine formlose Gewinnermittlung einreichen!


    4.) Zur Erläuterung: Die Angabe der Entnahmen und Einlagen hat mit dem Kleinunternehmerstatus nichts zu tun, sondern zielt auf den Schuldzinsenabzug ab (§ 4 Abs. 4a EStG).


    5.) Zur Kfz-Nutzung: Ist Ihr Fahrzeug denn Betriebsvermögen?


    Grüße, die Catja

  • hallo catja,


    1. habe als kontenplan EKR03 gewählt.


    2. Umsatz lag 2007 unter 17.500 Euro bzw. anteilig von Oktober (Neugründung) bis Dezeember unter 17.500/12 Euro.


    3. Naja für die formlose Gewinnermittlung muss ich aber auch ne Tabelle machen. Dann kann ich doch gleich aus dem EÜR teil im Sparbuch die Daten übernehmen, oder nicht? oder kann das Sparbuch hier auch eine formlose Gewinnermittlung erstellen


    4. Wie kriege ich dann diese Einalge aus der EÜR raus, oder habe ich falsch gebucht? habe gebucht von 1200 (Bank) auf 1890 (Privateinlage)


    5. Das KfZ ist privat. Jedoch kann ich bei beruflicher Nutzung des privaten Kfz 0,3 pro km steuerlich als Ausgabe geltend machen. Die berufliche Nutzung liegt unter 10% der gesamtnutzung und somit kommt eine Aufnahme in das Betriebsvermögen nicht in Frage. Hab mit nem flüchtig bekannten Steuerberater gesprochen und der sagte bei Führung eines "umgekehrten Fahrtenbuchs" (also erfassunge der beruflichen Kilometer) ist hier eine Ansetzung mit 0,3 euro pro km möglich. Sind denn die Konten 1200 auf 4590 richig? glaube nämlich nicht


    danke für die hilfe

  • 1200 ist das Bankkonto und somit falsch.
    Ich würde 4673 an 1890 buchen.


    Wenn Sie nur die formlose Gewinnermittlung ausdrucken (sowas sollte eigentlich möglich sein?) und den steuerlichen Gewinn in die Anlage GSE eintragen, ergibt sich doch auch das Problem mit dem Auswes von Privateinlagen und Privatentnahmen in der Anlage EÜR nicht. Ansonsten: ggf. einfach diese Werte manuell wieder rauslöschen?

  • also ist das saldokonto 4673 und das habenkonto 1890 für berufliche fahrten mit dem privat kfz? hätte halt 4590 genommen: Kfz-Kosten Privatfahrzeug. aber egal



    ne einfache gewinn/verlustrechnung scheint zu gehen.


    reicht das so?




    die gewerbeanmeldung (20 euro gebühr) habe ich auf konto 4380 (Beiträge) gebucht. ist das so in ordnung?

  • Sieht gut aus.
    Für die Gewerbeanmeldung wäre ich für 4390 (sonstige Abgaben), aber das ist reine Kosmetik.

  • hallo,


    macht es denn eigentlich nen unterschied, ob formlos oder in das eür formular eingetragen?
    hab das feld zum löschen der privateinlage gefunden.


    was sieht den besser für den finanzbeamten aus, oder ist dem das egal? denn die formlose aufstellung beinhaltet ja sogar dieselben konten/feldername wie dsa formular

  • Was der Finanzbeamte lieber hat, weiss ich leider nicht, aber warten wir mal ab, - hier schwirren auch Antwortende rum, die sich damit besser auskennen, was da gewünscht ist...

  • vielen dank schonmal


    ist ja auch kein großer aufwand ne "richtige" eür im formular zu machen. kann das sparbuch ja direkt ausdrucken. von daher mach ich einfach eine im formular und gut ist

    • Offizieller Beitrag

    Bis 17.500 € Umsatz ist dem das völlig gleichgültig.


    Hauptsache "lesbar".


    Wobei, wenn auf der Ausgabenseite Kfz-Kosten auftauchen, sich die Frage aufdrängt, was denn mit privater Kfz-Nutzung ist.
    Könnte ja sein.....

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Zitat von "Petz"

    Bis 17.500 € Umsatz ist dem das völlig gleichgültig.


    Hauptsache "lesbar".


    Danke für´s Einspringen, Petz!


    Zitat

    Wobei, wenn auf der Ausgabenseite Kfz-Kosten auftauchen, sich die Frage aufdrängt, was denn mit privater Kfz-Nutzung ist.
    Könnte ja sein.....


    Deshalb war ich ja für eine Verbuchung auf dem Fahrtkostenkonto (4673), das in den "Reisekosten Unternehmer" angesiedelt ist... *grins


    Gruß von der Catja