Est. ist höher als Gewerbesteuer?

  • Einkommensteuer und Gewerbesteuer haben zunächst mal nichts miteinander zu tun.


    Haben Sie an die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer gedacht (Anlage GSE: Messbetrag eingetragen?)?


    Gruß

  • Und-der ESt unterliegen auch noch andere Einkünfte....


    Daher: Es ist die Regel, dass die ESt höher ist als die GewSt!

  • Zitat von "Clematis"

    Und-der ESt unterliegen auch noch andere Einkünfte....


    Daher: Es ist die Regel, dass die ESt höher ist als die GewSt!


    Hallo Clematis,


    ich muß noch die Gewerbesteuer für 06 nachreichen.
    Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Est. liegt unter 24.000€. Wenn ich jetzt in mein Programm gehe und die Gewerbesteuer ausdrucke, dann kommt noch eine niedrigere Zahl raus als die in der Est. Istdas normal?
    Gruß Burgfrau

  • Zitat von "Burgfrau"

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Est. liegt unter 24.000€. Wenn ich jetzt in mein Programm gehe und die Gewerbesteuer ausdrucke, dann kommt noch eine niedrigere Zahl raus als die in der Est. Istdas normal?


    Einzelunternehmen?
    Personengesellschaft?
    GmbH?


    Wenn nicht GmbH, dann muss die GewSt bei 24.000 € : 0,00 € sein (es seie denn, es gäbe etliche Hinzurechnungen (Dauerschuldzinsen?)).

  • Zitat von "Catja"

    Einzelunternehmen?
    Personengesellschaft?
    GmbH?


    Wenn nicht GmbH, dann muss die GewSt bei 24.000 € : 0,00 € sein (es seie denn, es gäbe etliche Hinzurechnungen (Dauerschuldzinsen?)).


    Liegt unter dem - ist Einzelunternehmen - wird nichts hinzugerechnet. Ich dachte weil mein Eintrag in der Est.unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb anders ist als in der GeweSt.erklärung unter Gewerbeertrag.

  • Hallo,


    irgendwie verstehe ich glaube ich, das Problem nicht.


    Ihre gewerbesteuerpflichtigen Einkünfte sind unter dem GewSt-Freibetrag?


    Ich drücke es mal so aus:


    GewSt-Freibetrag: 24.500 €
    Grundfreibetrag (Alleinstehende) für die ESt: 7.664 €


    Bei angenommmenen 20.000 € Gewinn fällt dann zwar keine GewSt aber trotzdem ESt an.


    Gruß

  • Aha. Daher weht der Wind.
    Wie hätte man das aus diesem Post:

    Zitat von "Burgfrau"

    wie kommt es das die Est.höher als Gewerbest. ist. Was mache ich falsch?


    lesen sollen??? *glaskugelreib*


    Dann reichen Sie das Formular beim FA ein. Aber veilleicht erst mal mit dem Bearbeiter telefonieren, ob es wirklich nötig ist.
    Warum war eigentlich der Eintrag in der ESt anders, als der in der GewSt (wenn es keine Hinzurechnungen etc. gab)?

  • Zitat von "Catja"

    Aha. Daher weht der Wind.
    Wie hätte man das aus diesem Post:


    lesen sollen??? *glaskugelreib*


    Dann reichen Sie das Formular beim FA ein. Aber veilleicht erst mal mit dem Bearbeiter telefonieren, ob es wirklich nötig ist.
    Warum war eigentlich der Eintrag in der ESt anders, als der in der GewSt (wenn es keine Hinzurechnungen etc. gab)?


    Was zählt denn als Hinzurechnung noch? Habe nur meine normalen Buchungen gemacht, Auflösen von Rücklagen und Abschreibungen.Weiß auch nicht warum das so ist.In dem Programm bin ich dann immer auf übernehmen z.B in GeweSt. gegangen.
    Trotzdem erst mal vielen Dank.
    Gruß Burgfrau

  • noch eine Frage habe ich, die Kürzungen und Hinzur.bei der GeweSt. werden die schon bei den normalen Buchungen in der Est.mit aufgeführt? und dann in der GeweSt.automatisch mit berücksichtigt?


    Gruß Burgfrau

  • Hi,


    wenn es richtig verbucht wird (z.B. Darlehenszinsen auf Zinsen für langfristige Verbindlichkeiten), dann sollte das eigentlich auch in der GewSt mit der hälftigen Zurechnung klappen.
    Wie das allerdings mit dem hier genutzten Programm ist, kann ich nicht beourteilen, weil ich es nicht selber nutze.
    Aber Sie können doch einfach mal die Berechnung für die Gewerbesteuer überprüfen, oder?