Geringfügige Beschäftigung

  • Hallo zusammen,
    meine Frau und ich haben im letzten Jahr geheiratet. Ich bin als ganz normaler Arbeitnehmer tätig.
    Meine Frau ist noch Studentin und arbeitet nebenbei in einem kleinen Labor.
    Nun möchten wir zusammen die Steuererklärung machen. Lt. Angabe Ihrer Chefin ist sie dort als "geringfügig Beschäftigte" angestellt ( Mtl. Gehalt 450 Euro, und Abgaben an RV ). Eine Lohnsteuerkarte wurde nicht abgegeben. Trotzdem hat sie nun eine Lohnsteuerbescheinigung von Ihrem AG bekommen ( mit LohnstKl 1, obwohl wir nach der Hochzeit in die III / !V gewechselt sind ).
    Müssen die Einnahmen meiner Frau nun auch in der Steuererklärung mit angegeben werden ??? In den Jahren zuvor wurde von meiner Frau keine Erklärung abgegeben, da der Job eigentl. pauschal versteuert sei.
    Oder wäre es nun sinnvoll für uns eine getrennte Veranlagung zu wählen ??!?
    Für eure Hilfe schonmal tausend Dank !

  • Hier passt etwas nicht.


    Wenn Deine Frau 450 Euro pro Monat verdient, kann sie nicht mehr geringfügig
    beschäftigt sein. Weiterhin muss sie dann dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vorlegen.
    Bei der Lohnsteuerklasse 5 fällt im übrigen bei 450 Euro Lohnsteuer an. Wenn das wirklich
    so stimmt hat der Arbeitgeber eine deutliche Pflichtverletzung begangen.