Fortbildung

  • Habe heute meine Steuererklärung zurückbekommen und bin aus allen Wolken gefallen als ich das lesen musste.
    Meine frau machte neben ihrer Arbeit eine Fortbildung und das ist die Antwort vom Finanzamt.
    Ist das rechtens?
    Die Ehefrau hat in der zeit vom ll.09.2006 bis zum 4.09.2007 an einer Fortbildung teilgenommen. Die Fortbildungsstätte wurde an mehr als 2 Tagen pro Woche aufgesucht. In diesem Fall wird die Fortbildungsstätte nach Ablauf von drei Monaten, also ab dem 11. 12.2006 zur (weiteren) regelmäßigen Arbeitsstätte.
    Fahrtkosten sind dann im Rahmen der Entfernungspauschale ab dem 21 Km mit 0, 30 € pro Km
    Entfernung und nicht mehr wie für Dienstreisen mit 0,30 € pro gefahrenen Km zu berücksichtigen.

  • Das Finanzamt wird sich auf die Verfügungen der OFD Münster und OFD Rheinland
    berufen (S 2353), nach denen eine regelmäßige Arbeitsstätte schon dann
    vorliegt, wenn mindestens durchschnittlich 1x pro Woche die Einrichtung aufgesucht wird.