Entfernungspauschale mal anders....

  • Hallo zusammen,


    wir haben ein Schreiben vom FA bekommen, bei dem man uns mitteilt, dass die von mir angesetzte Entfernung "viel" zu hoch sei. Dummerweise haben sie genau diese Entfernung im Vorjahr anerkannt. Der Arbeitsort hat sich nicht verändert??? Könnt Ihr mir hierbei helfen? Wie soll ich darauf reagieren? Sollte man das FA mit der Nase drauf stoßen, dass es im letzten Jahr mit der selben Entfernung durchging?


    Vielen Dank für Eure Hilfe


    pepperann

  • Es gilt die die kürzeste Straßenverbindung, oder die , die Sie regelmäßig nutzen,da sie verkehrsgünstiger ist.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Danke,


    Ja das werde ich den Damen und Herren vom FA auch nochmal schreiben. Genau das wollen sie nicht anerkennen. Da gab es doch mal etwas, dass nicht die kürzeste benutzt werden muss, sondern auch die schnellste benutzt werden kann. Letztes Jahr erkannten sie die schnellste (34 km) an. Dieses Jahr wollen sie nur 25 km (kürzeste) anerkennen.

  • Das Zauberwort heisst hier "Abschnittsbesteuerung", nur weil etwas falsches im Vorjahr anerkannt wurde, muss es im aktuellen Jahr nicht auch anerkannt werden!


    Aber § 9 (1) Nr. 4 S 4 und 5 EStG sagt zur Entfernung folgendes:


    Zitat

    4 Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "pepperann"

    Sollte man das FA mit der Nase drauf stoßen, dass es im letzten Jahr mit der selben Entfernung durchging?


    Man kann die zwar für bescheuert halten, aber nicht für doof.


    Das besteht ein himmelweiter Unterschied.


    Und auch die Finanzämter haben Internet und kennen die gängigen Routenplaner.


    Nur mal so als kleiner Hinweis.....

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • [/quote]
    Man kann die zwar für bescheuert halten, aber nicht für doof.


    Das besteht ein himmelweiter Unterschied.


    Und auch die Finanzämter haben Internet und kennen die gängigen Routenplaner.


    Nur mal so als kleiner Hinweis.....[/quote]


    Das ist mir schon klar. Die Entfernung beträgt auf der längeren, verkehrsgünstigeren und viel schnelleren Strecke tatsächlich 34 km. ohne zu beschummeln.


    Die kürzere dauert durch ewiges Gekurve und Dorfdurchfahrten ca 15 min länger, als die über die Autobahn.

  • Zitat von "pepperann"

    ...Die kürzere dauert durch ewiges Gekurve und Dorfdurchfahrten ca 15 min länger, als die über die Autobahn.


    Dann geben Sie diese mit der entsprechenden Begründung an.
    Bei Ablehnung, Einspruch einlegen.

    mfg Hans-Christian
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