Rechnung aus USA mit Mehrwertsteuer 19%

  • Hallo, wer kann helfen?
    Habe eine Rechnung aus den USA mit Steueridentifikationsnummer EU XYZ.... mit 19%MwSt(VAT),
    (Unternehmer hat eine Identifikationsnummer der EU). Kann ich die Mehrwertsteuer als abziehbare Vorsteuer ansetzen?
    Gruß Jürgen

  • Da läuft was schief, wenn der leistende Unternehmer keine Betiebsstätte in Dtl hat.
    Es ist zwar durchaus möglich, dass der Ort der Leistung in Deutschland ist, und der Umsatz somit mit 19% USt belegt ist, aber wenn sowohl der Leistende als auch der Leisungsempfänger Unternehmer sind, greift hier § 13b UStG (ausländischer Unternehmer), und die USt schuldet der Leistungsempfänger. Die Rechnung dürfte also keine dt USt enthalten.

  • Hallo Clematis, da läuft tatsächlich etwas schief. Hab noch mal bei Wikipedia nachgesehen. Da ich ja Unternehmer bin nutzt mir die EU USt-ID der Amerikaner überhaupt nichts.
    Diese ID wird an nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer vergeben, die im Gemeinschaftsgebiet als Steuerschuldner ausschließlich sonstige Leistungen auf elektronischem Weg(hier der Fall) (§ 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG) an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen. Also brauche ich eine Rechnung ohne die MwSt. D.h. die Umsatzsteuer schulde ich dem FA. Kann ich dann 19% Einfuhrumsatzsteuer buchen und diese dann als abziehbare Vorsteuer absetzen?
    Gruß Jürgen

  • Dann gibt es auch keine EUSt, die in irgendeiner Weise bezahlt oder wieder als Vorsteuer abzuziehen wäre, weil keine Ware bewegt wird.


    Außerdem ist eine Steuer-ID, die mit "EU XYZ" beginnt, keine USt-ID-Nr. im eigentlichen europäischen Sinne.


    Kann es sein, dass die Firma, die die Rechnung stellt, eine Betriebstätte in D hat?


    Auch ansonsten schließe ich mich voll clematis an: da läuft was schief.

  • Hallo catja.
    Der AMI hat keine Betriebsstätte in der EU hat aber eine gültige EU Steuer ID. Er ist gegenüber der EU Steuerschuldner. Dies gilt aber ausschließlich nur für den Warenverkehr mit Nichtunternehmern in der EU, also Privatleuten. Sieh mal bei WIKIPEDIA nach.

  • Diese Steuer-ID hat aber mit der USt nichts zu tun.


    Und Privatperson bist Du nicht, wenn Du Vorsteuer abziehen willst.


    Ich bleib dabei-die Rechnung ist falsch ausgestellt.

  • Zitat von "Oerdiz"

    Wo bleibt die übliche Aufregung?


    Die entsteht dabei nur nur bei Leuten, von denen ich ausgehe, dass sie´s inzwischen besser wissen müssten.... *grins*