Werbungskosten bei Versorgungsbezügen

  • Wünsche einen guten Tag
    Habe als Werbungskosten bei den Versorgungsbezügen im WISO Sparbuch 2007 einen Betrag in Höhe von 104 Euro angegeben.
    Dieser Betrag wird vom Programm auch bei der Berechnung aufgeführt.
    Zusätzlich wird bei der Berechnung aber noch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro berücksichtigt.


    Laut Bescheid des FA werden hier nur 104 Euro berücksichtigt.
    Liegt hier evtl. ein Fehler im Programm vor ?


    Danke im voraus für die freundliche Unterstützung
    Heingro

    • Offizieller Beitrag

    Sind denn tatsächlich Werbungskosten entstanden ?


    Oder wurde im Bescheid erläutert, warum die nicht anerkannt wurden ?


    Meist scheitert aber die Berücksichtigung im Steuerbescheid daran, dass der Bearbeiter es nicht richtig eingegeben hat.
    Die Eingabe im Programm der Finanzverwaltung ist etwas verzwickt.....

  • Hallo, stehe vor dem gleichen Problem und bin auch verunsichert. Die Sachbearbeiterin wies darauf hin, dass die weiteren Werbungskosten die Pauschale übersteigt und deshalb nur der höhere Betrag anerkannt wird. Ähnliches ist auch aus der Kommentierung von Buhl unter Nummer K03 zu erkennen.
    Deshalb auch meine Frage, irrt hier eventuell das Programm ?
    Viele Grüße ot-goersdorf

  • Zitat von "ot-goersdorf"

    Hallo, stehe vor dem gleichen Problem


    und


    Zitat

    Deshalb auch meine Frage, irrt hier eventuell das Programm ?


    Wenn es wirklich das gleiche Problem ist: (und nicht der Fall von siehe oben Petz...), dann scheint das Programm zu irren.
    Da ich das Programm selber nicht nurtze, kann ich den FFall aber auch nicht "nachstellen".


    => nochmal mit dm FA telefonieren und die Abweichungen (parallel am PC) zu klären versuchen. Vielleicht ist es eine nette Bearbeiterin, die sich dafür die Zeit nimmt. (MUSS sie aber nicht!!!).


    Gruß von der Catja

  • Einer der vielen Programmfehler.
    Nur Versorgungsbezüge eingegeben davon zieht er die 102,- ab, zusätl. eingegebene WK rechnet er zusätzlich als WK. Im Programm sind WK immer WK von Arbeitslohn, eine direkte Eingabe von WK zu Versorgungsbezügen ist nicht möglich.