Differenz: Ausländische Erträge nicht verteilbar

  • Guten Tag.


    Ich verzweifele über die Verteilung der ausländischen Erträge. Die Anlage KAP habe ich anhand der Dresdner Bank Erträgnisaufstellung befüllt. So weit, so gut. Dann habe ich mich an die Anlage AUS gemacht, kann aber mittels der Bankbescheinigung nur einen Bruchteil dessen, was in der KAP steht verteilen (bei KAP ausl. Eink. ohne Halbeink. bekomme ich nur knapp 15% verteilt. Bei KAP ausl. Eink. mit Halbeink. immerhin 60%). Hier wäre meine Frage: MUSS das rechnerisch aufgehen? Wenn ja, was könnte ich falsch machen? Die Belege geben irgendwie nicht mehr her.


    Danke für die Hilfe.


    Liebe Grüße,
    Thalaria

  • Hallo,
    mir geht es genau so. Inzwischen glaube ich begriffen zu haben, daß die Beträge in der Anlage AUS nur der Anrechnung
    - das heißt Verringerung der deutschen Einkommensteuer - der gezahlten ausländischen "Quellensteuer(n)" dienen. Wenn solche nicht angefallen sind, muss der Ertrag offenbar nicht in die AUS. Den Hinweis des Programms kann man nach sorgfältiger Prüfung der Eingaben m.E. ignorieren.
    Wenn jemand anderer Ansicht ist, bitte melden!

  • Hier in diesem Thread hab ich was dazu geschrieben mit Bildchen zum Wiso Sparbuch
    <!-- l --><a class="postlink-local" href="http://www.steuer-sparbuch.de/forum/viewtopic.php?f=5&t=23898">viewtopic.php?f=5&t=23898</a><!-- l -->


    am--06 hat Recht.
    z.B. bei Aktiendividenden aus UK und Irland fällt keine Quellensteuer an.
    und und und
    <!-- l --><a class="postlink-local" href="http://www.steuer-sparbuch.de/forum/viewtopic.php?f=5&t=23898">viewtopic.php?f=5&t=23898</a><!-- l -->

  • Klasse, das sind doch mal Antworten die keine Frage(n) mehr offen lassen :D


    Vielen Dank für eure Hilfe, dann kann ich die Erklärung ja am WE komplettieren :mrgreen:


    Liebe Grüße,
    Thalaria