Fahrkosten für nichtselbständige und selbständige Tätigkeit

  • Hallo,


    ich habe in einer Steuererklärung für 2006 zum Einen die Nutzung des Privat PKW für Fahrten zur Arbeit angegeben. Dies habe ich im Rahmen des Pauschbetrages stehen lassen.


    Denn es gibt noch eine freiberufliche Tätigkeit, für die ich auch den PrivatPKW nutze. Kann ich hier die km x 0,30 rechnen und bei Betriebsausgaben einrechnen, ohne ein Fahrtenbuch nachzuweisen?


    Wenn Fahrtenbuch, muss ich das gleich mit übermitteln? (Elster) Gilt eine Belegliste über die Rechnungen als Nachweis, wenn ich dort die gefahrenen km mit eingebe?


    Danke.

  • Fahrten als AN zur regelm. Arbeitsstätte und Fahrten eines Selbstst. zum Betriebssitz werden steuerlich gleich behandelt, und zwar mit der Entfpsch.


    Berufl. Fahrten eines AN und eines Selbstst. werden ebenfalls gleich behandelt. Die km müssen nachgewiesen werden, und sie können psch. mit 0,30/km angesetzt werden.
    Ein richtiges Fahrtenbuch ist nicht erforderlich, nur der Nachweis: warum wurde dann und dann da und dahin gefahren (kann mit Fahrtenbuch, Aufl. der Fahrten, Tabelle usw. nachgewiesen werden).

  • Hallo Opa,


    (trau ich mich gar nicht schreiben, so fleißig wie Sie hier sind :wink: , aber ich bin ja auch schon Omi).


    Vielen Dank für die Antwort, das erleichtert mir die Sache ungemein. Ich hab`schon eine Exel - Tabelle, in die ich zu den Belegen der Rechnungen dann nur noch die Entfernungskilometer dazu schreiben brauch. Bei ca. 150 Datensätzen zusätzlich freue ich mich über diese Erleichterung.


    Gruß Nef.