Ausländische UST /MwSt

  • Hallo,


    in letzter Zeit habe ich mehrmals Fachliteratur im Ausland gekauft (Kanada und Frankreich). Auf den Rechnungen ist eine ausländische Steuer angegeben. Wir gehe ich mit dieser bei der Verbuchung im Kassenbuch um? Ich hatte es auf Konto 4940 gebucht, ohne die ausländische Steuer aufzuführen. Ist das richtig? Oder kann ich mir die Steuer doch irgendwie zurückholen? Gibt es Unterschiede zwischen Kanada und EU? Bin mir sehr unsicher damit und wäre für eine fachkundige Auskunft dankbar.


    Daniela

  • m.E. ist für den Fall der ausländ.VorSteuer kein Konto vorbelegt. Allerdings könnten Sie sich hierfür ein Konto über die Kontoverwaltung anlegen und anschließend die ausländische Steuer als Ausgabe auf dem Konto buchen.


    Zurück holen kann man sich die Vorsteuer ggf. im Vorsteuervergütungsverfahren (einfach mal über Google "Vorsteuervergütung" eingeben). Hilfreich sind z.B. die Seiten der IHK oder der des Bundeszentralamts für Steuern (unter Umsatzsteuervergütung - inländ.Unternehmer mit Link zum Vordruck für das VorSt-Vergütungsverfahren innerhalb der EU sowie entsprechende Adressen). Manche Anträge sind allerdings in der jeweiligen Landessprache zu stellen.


    Darüber hinaus gibt es Unternhemen, die sich auf Vorsteuer- Vergütung spezialisiert haben und für den Unternehmer die ausländische Vorsteuer zurückholen. Adressen findet man ebenfalls bei Google.


    Im Falle einer Erstattung ist diese dann als Einnahme zu erfassen.