Vor ein paar Tagen ist die neueste Ausgabe der Compter-Zeitschrift c't erschienen (c't 2008, Heft 11). Diese enthält auf den Seiten 78 und 79 einen Artikel mit der Überschrift: "Rechnungs-Garantie - Software-Installation mit Abo-Falle". Autor des Artikels: Peter Schüler.
Aus diesem Artikel möchte ich hier zitieren, da er sich speziell auf das WISO-Sparbuch bezieht:
"Anwendungsprogramme verlangen nach der Installation meist eine Registrierung und versprechen dafür regelmäßige Updates und Support. Dass Buhls Einkommenssteuerprogramm WISO Sparbuch seinen Anwendern bei der Gelegenheit gleich einen Abovertrag unterschiebt, ist schon ungewöhnlich." und weiter: "Die Ausführungen in Buhls Lizenzbestimmungen lassen die Aktualitätsgarantie kaum als kostenpflichtiges Abo erkennen."
Es wird dann ein Fallbeispiel beschrieben, bei dem ein Herr M. versehentlich den Abo-Vertrag abgeschlossen hat und jetzt von Buhl mit einem Inkasso-Büro bedroht wird. c't analysiert das Problem:
"Das obskure Abonnement kommt offenbar bei der Installationsprozedur des WISO-Pakets zustande. Dieses drängt dem Anwender wiederholt eine Aktualitätsgarantie auf, während es zugleich nach einer Registrierung verlangt und sich erkundigt, wie man Updates beziehen möchte. Beim Stichwort „Update" denkt der typische Anwender aber gerade im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten weniger an eine Softwareaktualisierung, sondern vielmehr an tagesaktuelle, auf eine möglicherweise veränderte Rechtslage reagierende Patches der Software -und da scheint die Offerte einer Aktualitätsgarantie gerade recht zu kommen.
Dieser Gedankengang führt jedoch in die Irre. Die Updates, mit denen etwa die neueste Steuerrichtlinie berücksichtigt wird, lassen sich mit eingebauten Kommandos der WISO-Anwendung herunterladen. Mitunter gibt Buhl diese Downloads zwar für Inhaber der Aktualitätsgarantie viel früher frei als für andere Kunden [1], doch diese unterschiedliche Behandlung wird nirgendwo erwähnt und ist schon gar nicht Gegenstand irgendwelcher Sonderoptionen. In Wirklichkeit verbirgt sich hinter dem wohlklingenden Garantie-Angebot lediglich ein Trick, um den Kunden auch gleich zum Erwerb der Nachfolgeversionen zu drängen.
Speziell bei Programmen zur Steuererklärung gibt es natürlich gute Argumente für Produkttreue: Die mühevoll fürs Jahr X eingetragenen Personen- und Finanzdaten lassen sich im Jahre X + 1 bequem in die Neuausgabe desselben Programmpakets übernehmen. Es steht einem Hersteller allerdings nicht zu, dem Kunden das Update auf die Folgeversion seiner Software einfach so mit unterzujubeln. Trotzdem berichten uns seit Jahren immer wieder Leser, dass sie sich von den mehrfach ins Programm eingebauten Einflüsterungen verschaukelt fühlen. Wir haben die suggestiv formulierten und nur mit voller Konzentration ablehnbaren Aufforderungen wiederholt in c't-Artikeln und im Leserforum kritisiert [2]. Wer sich genau mit den Bedingungen der Buhlschen Offerte befasst, findet zuerst Aussagen, die Aktualitätsgarantie sei „bereits im Kaufpreis [...] enthalten", man müsse „nichts extra [zahlen]" und „Aktualisierungen werden kostenfrei als Download bereitgestellt".
Erst danach räumt das Kleingedruckte ein, dass man den Vertrag offenbar kündigen muss. Andernfalls „verlängert [er] sich automatisch um ein Jahr" und „das Nutzungsentgeld für alle Leistungen der Aktualitäts-Garantie wird [...] in Rechnung gestellt". Herr M. war und ist an einem Software-Abonnement nicht interessiert. Unter dieser Prämisse hätte er die Aufforderungen beim Aufspielen von WISO Sparbuch 2006 einmal mit „Abbrechen" (Aktualitätsgarantie abschließen), ein andermal mit „Ja" (Produkt registrieren), „Nein" (keine Aktualitätsgarantie) und „Ja" (Updates in Eigenregie holen) beantworten müssen. Bei diesem Verwirrspiel hat er offenbar 2006 den Kürzeren gezogen und doch das Abo abgeschlossen, ohne sich dessen überhaupt bewusst zu werden."
c't konfrontiert Buhl mit dem Fall. Diese melden sich binnen eines Tages "mit sanften Tönen" bei der Redaktion: "Man sehe, dass im Markt ein hohes Maß an Unzufriedenheit mit dem Abschluss der Aktualitätsgarantie entstanden sei. Buhls Geschäftsleiter Dr. Thomas Becker teilte uns wörtlich mit: „Dieses Problem scheint kein Einzelfall zu sein, weshalb wir dahin gehend den gesamten Vertragsabschlussprozess für die 2009er-Versionen komplett umstellen werden. Wir versuchen damit proaktiv der Seehofer-lnitiative zu Vertragsabschlüssen in elektronischen Medien zu entsprechen [3]. Ab April (mit der ersten 2009-Version, dem WISO Vermieter) wird das Vertragsabschluss-Modell demgemäß umgestellt sein."
Mit Bezug auf die Kündigungsversuche von Herrn M. erklärte er weiter: „Dabei sind offensichtlich einige Fehler im Umgang mit dem Kunden gemacht worden. Wir stehen für das WISO Null-Risiko-Versprechen, das heißt, Kunden können jederzeit und ohne Angaben von Gründen von der Aktualitätsgarantie zurücktreten."
c't weiter: "Tags darauf informierte uns Stefan M., man habe das Inkasso-Verfahren gegen ihn eingestellt."
Das Fazit von c't: "Produkte wie WISO Sparbuch müssen bei den meisten Käufern nur einmal ihren Zweck erfüllen und lassen sich dann leicht weiterverkaufen. Da greifen die Entwickler nach jedem Strohhalm, um die Anwender ihrer Erzeugnisse als Kunden zu binden. Wir können uns aber des Eindrucks nicht erwehren, dass Buhl wohl billigend in Kauf genommen hat, den einen oder anderen Käufer mit der Aktualitätsgarantie zu überrumpeln. Schon die Namensgebung des Vertriebsangebots ist prädestiniert, falsche Erwartungen zu wecken. Die neuen Programmversionen mit überarbeitetem Assistenten werden zeigen müssen, wie weit der Vertreiber bereit ist, diesem Effekt ab jetzt entgegenzuwirken. Immerhin spricht es für eine gewisse Kundenorientierung, dass die Firma zumindest im Fall von Stefan M. zu ihren Fehlern steht und auch anderen Käufern Gesprächsbereitschaft signalisiert. "
Eine interessante Bildunterschrift aus dem Artikel: "Der Kaufnachweis eines WISO Sparbuchs zeigt nicht nur, dass es auch billigere Quellen als das Buhl-Abo gibt, sondern er hilft auch, wenn man aus einer zusätzlichen Abnahmeverpflichtung im Rahmen der Aktualitätsgarantie entlassen werden will."
c't gibt abschließend noch ein paar Literaturhinweise:
[1] Verschlüsselt, t@x und zugenäht, <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/101974">http://www.heise.de/newsticker/meldung/101974</a><!-- m -->
[2] Peter Schüler, <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.steuerberater.exe">http://www.steuerberater.exe</a><!-- m -->, c't 2/08, S. 100
[3] Seehofer-Initiative gegen Kostenfallen im Internet: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/104629">http://www.heise.de/newsticker/meldung/104629</a><!-- m -->
Grüße,
Volkmar