Absetzungen für Abnutzung

  • Hallo, kann mir jemand bei der Lösung eines kleinen Problems helfen?


    In 2007 wurden verschiedene Komponenten für die Herstellung eines Wirtschaftsgutes gekauft. In 2008 wurde es fertig gestellt und anschließend im Rahmen des Unternehmens genutzt.
    Wie halte ich den Kauf der einzelnen Teile in der Buchführung für 2007 fest (SKR 03)? Die in Rechnung gestellte Vorsteuer ist doch zum Zeitpunkt der Lieferung abzugsfähig oder nicht?
    Sind bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA ab 2008 immer noch die einzelnen Anschaffungskosten maßgebend, auch wenn zwischen Kauf und Nutzung ein größerer Zeitraum liegt?


    Danke

  • Sind die Komponenten selbstständig Nutzbar?
    Oder können sie nur in Abhängigkeit genutzt werden?


    In jedem Fall wird bereits in dem Anschaffungsjahr jede
    Komponente abgeschrieben. In 2008 ist die Bemessungsgrundlage
    das gesamte Wirtschaftsgut (natürlich vermindert um die
    Abschreibung der Komponenten in 2007)


    Es würde auch nichts dagegen sprechen jede Komponente
    einzeln abzuschreiben. Wäre aber nicht besonders übersichtlich.

  • Zitat

    Sind die Komponenten selbstständig Nutzbar?


    Nein, sind sie nicht.


    Zitat

    Oder können sie nur in Abhängigkeit genutzt werden?


    Richtig. Hatte versucht das auch so zu beschreiben. Mehrere Teile ergeben ein gesamtes (Herstellung eines Wirtschaftsgutes).


    Zitat

    In jedem Fall wird bereits in dem Anschaffungsjahr jede
    Komponente abgeschrieben.


    Meines Erachtens falsch, da Abschreibungen erst dann vorzunehmen sind, wenn ein Wirtschaftsgut fertiggestellt ist (hier in 2008).


    Zitat

    In 2008 ist die Bemessungsgrundlage das gesamte Wirtschaftsgut


    Das fertiggestellte, genau. In Summe aller einzelner Kosten!?


    Zitat

    Es würde auch nichts dagegen sprechen jede Komponente
    einzeln abzuschreiben. Wäre aber nicht besonders übersichtlich.


    Könnte man sicherlich tun, aber in diesem Fall nicht geeignet.


    Aber danke für die Antwort.


    Kann sich noch jemand dazu äußern? Welches Konto sollte man beanspruchen? Was ist mit der Vorsteuer?


    Mit freundlichen Grüßen

  • Zitat von "monitor78"

    Sind die Komponenten selbstständig Nutzbar?Nein, sind sie nicht.


    Grundsätzlich stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:


    - Aktivierung der Anlagen im Bau zum Fertigstellungszeitpunkt und Umbuchung der aufgelaufenen Abschlagszahlungen und Investitionsrechnungen in die entsprechenden Rubriken der fertig gestellten Anlagen. Abschreibung der Anlage ab dem Fertigstellungszeitpunkt und Nachaktivierung der später eingehenden Schlussrechnung (über die dann bestehende Restnutzungsdauer).


    - Passivierung einer Rückstellung für ausstehende Rechnungen über den zu erwartenden Restbetrag aus der Schlussrechnung (Gegenkonto Anlagen im Bau) zum Fertigstellungszeitpunkt und Umbuchung des Gesamtbetrages in die entsprechenden Rubriken der fertig gestellten Anlagen. Abschreibung der Anlage ab dem Fertigstellungszeitpunkt.

  • Zitat von "Capricorn"

    - Passivierung einer Rückstellung für ausstehende Rechnungen über den zu erwartenden Restbetrag aus der Schlussrechnung (Gegenkonto Anlagen im Bau) zum Fertigstellungszeitpunkt und Umbuchung des Gesamtbetrages in die entsprechenden Rubriken der fertig gestellten Anlagen. Abschreibung der Anlage ab dem Fertigstellungszeitpunkt.


    Aha. Spannend!


    Wie verträgt sich das mit § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG? *nurmalsofrag*


    Nach meiner Auffassung sind die Komponenten jeweils mit Verfügbarkeit zu aktivieren (auf ein und dasselbe Wirtschaftsgut) und ab Fertigstellung abzuschreiben.


    Und was das richtige Konto betrifft: Kommt drauf an, worum es sich handelt... (Maschinen? Büroausstattung? Betriebsausstattung? etc...).


    Gruß, die Catja

  • Zitat von "Catja"

    Wie verträgt sich das mit § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG? *nurmalsofrag*


    Wenn er unter §5 Abs. 4b Satz 1 EStG fällt natürlich garnicht.


    Die Möglichkeit besteht ist aber allg. gehalten. "nurmalsosag"

  • @Capricorn:


    Sachverhalt war doch:


    1.) Wirtschaftsgut
    2.) Im Rahmen des Unternehmens genutzt
    3.) Abschreibung


    => Behandlung?


    => klint doch irgendwie nach Anlagevermögen, oder meinst Du nicht? => nix Rückstellung :wink:


    Mach mir doch bitte mal nen Sachverhalt mit den obigen Angaben, der rückstellungsfähig wäre!


    Gruß, Catja

  • Zitat von "Catja"

    @Capricorn:Sachverhalt war doch:1.) Wirtschaftsgut2.) Im Rahmen des Unternehmens genutzt3.) Abschreibung


    Darum geht es doch garnicht!


    Dein §5 ist für Gewinne bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden bei
    Kommunen trifft dieser z.B. nicht zu. Ich kenne die Unternehmensform nicht, deshalb halte
    ich eine allg. Aussage für nicht falsch.


    Zitat

    klint doch irgendwie nach Anlagevermögen, oder meinst Du nicht? => nix Rückstellung


    Und das Konto heisst dann Kleinteile, die mal Anlagevermögen werden? Eine Aktivierung bei
    Kauf der Teile halte ich für sehr fragwürdig.