Eintrag Verpflegungsmehraufwendungen

  • Hallo Experten.


    ich arbeite im Angestelltenverhältnis, mein Arbeitgeber schickt mich mehrmals pro Jahr auf eine mehrtägige Dienstreise. Reise und Hotel werden vom Arbeitgeber bzw. Veranstalter gebucht und bezahlt, ich bekomme lediglich eine VMA-Pauschale, ggf. gekürzt um eine Frühstückspauschale, ausbezahlt. Die Pauschale, die mir mein Arbeitgeber bezahlt, liegt aber of, vor allem im Ausland, unter den gesetzlichen Sätzen. Daher will ich sie in meine Werbungskosten mit aufnehmen. Hier nun meine Frage:


    Wie trage ich in WISO Sparbuch 2008 diese VMA genau ein? Bei den Übernachtungskosten kann ich nichts eintragen, da mir keine Kosten entstanden sind. Bei den VMA fehlt mir ein Feld für Kürzung wg. Frühstück. Hat jemand einen Tipp?


    Beste Grüße


    Dave

  • Danke für die schnelle Antwort!


    Zum Verständnis: Gehe ich recht in der Annahme, dass ich meine VMA in der oben beschriebenen Weise nicht über das Eingabeformular Dienstreisen/Reisekosten/…/Verpflegungsmehraufwendungen erfassen kann, sondern bei "Weitere Werbungskosten" eintragen muss?


    Die AG-Erstattungen sind nicht auf der LSt.-B. ersichtlich, sondern nur auf den jeweiligen Reisekostenabrechnungen. Muss ich diese als Belege mit einreichen?

  • Bitte mal die LSt.-Bescheinigung mit den Gehaltsabrechnungen abgleichen:


    Wurden die Reisekosten-Erstattungen des Arbeitgebers als steuerpflichtig bezahlt?


    Wenn sie als streuerfrei ausgezahlt wurden, müsste das auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen sein.


    Und die Erfassung der Reisekosten erfolgt auch unter dem Punkt "Reisekosten" uind nicht bei den sonstigen EK.


    Gruß

  • Zitat von "Catja"

    Bitte mal die LSt.-Bescheinigung mit den Gehaltsabrechnungen abgleichen:


    Wurden die Reisekosten-Erstattungen des Arbeitgebers als steuerpflichtig bezahlt?


    Nein, die Reiskosten wurden als steuerfrei ausbezahlt.


    Zitat von "Catja"

    Wenn sie als streuerfrei ausgezahlt wurden, müsste das auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen sein.


    Müsste vielleicht, ist aber nicht: Zeile 20 der Lohnsteuerbesch. ist leer!


    Zitat von "Catja"

    Und die Erfassung der Reisekosten erfolgt auch unter dem Punkt "Reisekosten" uind nicht bei den sonstigen EK.


    Ok, das dachte ich mir von Anfang an! Nur wie? Im Eingabefeld "Verpflegungsmehraufwendungen" gibt es keine Möglichkeit, das Frühstück abzuziehen! Hier wird jeweils der volle Pauschbetrag eingesetzt. Der steht mir aber nicht zu, weil der AG mir das Frühstück mit der Hotelübernachtung gestellt hat.


    Gibt es eine Lösung mit dem WISO Steuersparbuch 2008?

  • Die Kürzung des Frühstücks erfolgt bei den Übernachtungskosten und nicht beim Verpflegungsmehraufwand.
    Wie das allerdings in Programm dargestellt wird, weiss ich nicht, da ich ein anderes Programm nutze.

  • Danke! Aber genau das ist mein Problem! Ich habe keine Übernachtungskosten, weil mir der AG das Hotel stellt!


    Kann mir jemand einen Hinweis geben, wie ich das Problem mit WISO Sparbuch 2008 vielleicht doch lösen kann?

  • Wo ist denn das Problem? Es werden im Programm alle VMA aufgelistet (je nach Fahrt) und die AG Erstattungen abgezogen im normalen vorgesehenen Feld.


    Die Tage wo der AG das Frühstück mit der Ü gezahlt hat, werden die AG Erstattungen eben um die 4,50 erhöht.

  • Ok, vielen Dank! Das ist ein gangbarer "Workaround".


    Trotzdem mein Vorschlag an die Entwickler der m.E. ansonsten hervorragenden Software für zukünftige Versionen: Eleganter wäre es, wenn man das Frühstück direkt bei der Eingabe der VMA abziehen können, ohne dass mann mit der Erhöhung der AG-Erstattung "tricksen" muss.


    Und nochmals ein herzliches Dankeschön an alle, die mir hier Hilfestellung geleistet haben! :)

  • Aha … soweit habe ich anscheinend noch nicht damit gearbeitet, um auf die wirklich großen Probleme zu stoßen.


    Was gäbe es denn für Alternativen?


    Sehr positiv am WISO Sparbuch finde ich, dass es eine kostenlose Testversion gibt (damit arbeite ich im Moment), mit der man ausprobieren kann, ob die Software wirklich für seine eigenen Bedürfnisse taugt.