hallo,
ich bin ebay verkäuferin und habe eine frage:
kann ich die ebay-gebühren von den betriebseinnahmen (BE)abziehen, bevor ich die abzuführende umsatzsteuer aus den BE errechne ?
z.b.
BE: 5000 € , daraus ergäben sich entweder 799 € zu zahlende UST
oder
BE: 5000 euro minus 2000 € ebay-gebühren = 3000 €, davon 19% = 479 € UST.
danke fürs antworten !
gruss
heidi