ebay gebühren von den BE abziehbar ?

  • hallo,


    ich bin ebay verkäuferin und habe eine frage:


    kann ich die ebay-gebühren von den betriebseinnahmen (BE)abziehen, bevor ich die abzuführende umsatzsteuer aus den BE errechne ?


    z.b.
    BE: 5000 € , daraus ergäben sich entweder 799 € zu zahlende UST
    oder
    BE: 5000 euro minus 2000 € ebay-gebühren = 3000 €, davon 19% = 479 € UST.


    danke fürs antworten !


    gruss


    heidi

  • Hallo,


    Nein.
    Das geht aus verschiedenen Gründen nicht.


    1.) Saldierungsverbot.


    2.) Auf die ebay-Gebühren ist von Ihnen außerdem Umsatzsteuer zu bezahlen, die als Vorsteuer wieder abgezogen werden kann (>> link zu § 13 b UStG<<). Das muss auch gesondert in der Umsatzsteuererklärung ausgewiesen werden.


    Gruß, die Catja

  • Da empfehle ich aber dringend einen EX-Gründer Kurs, Studium Fachliteratur o. eine Erstberatung beim StB, sonst wird da wohl einiges schiefgehen, da offenbar keinerlei steuerl. Grundwissen vorhanden ist. Wird denn überhaupt USt ausgewiesen (VSt-abzugsberechtigt)?