"Gesamtumsatz" bei der Befreiung gem. Kleinunternehmer

  • Hallo zusammen,


    ich liege über den EUR 17.500, jedoch in der Hauptsache mit einer von der Umsatzsteuer befreiten Dozententätigkeit (Berufsausbildung).


    Fraglich daher: zählen die Umsätze (im Vorjahr) generell oder nur die Ust.pflichtigen?


    Und auch: würde ich die Kleinunternehmerregelung verlieren oder freiwillig verzichten, so wäre doch das Ergebnis, daß ich kaum Rechnungen stelle, die Umsatzsteuer enthalten (Dozententätigkeit) aber gänzlich die geleistete Vorsteuer zurückverlangen kann (v.a. betriebliche Kosten für KFZ, ca. EUR 3000). Oder? Was würde das FA hier einwenden?


    Beste Grüße & Dank für jeden Tip im Voraus
    *roq-on

  • 1. WARUM sind die Umsätze als Dozent steuerfrei? § 4 Nr. 21 b) UStG?
    Dann fallen sie nicht unter den Gesamtumsatz nach § 19 UStG.
    2.

    Zitat

    Was würde das FA hier einwenden?


    § 15 (2) Nr. 1 UStG.

  • Ah, vielen Dank.


    In der Theorie ist mir das jetzt alles klar.


    In der Praxis: Einnahmen 15.000 aus steuerfreier Dozententätigkeit und dazu 5.000 aus Skilehrertätigkeit / Reiseleitertätigkeit mit 19 % Ust. Die Vorsteuer (Bsp. KFZ) verteilt sich auf beide Tätigkeiten. Wie würde jetzt die abzugsberechtigte Vorsteuer errechnet?


    Vielen Dank nochmal & schonmal :)

  • Ich vermute, mittels eines Fahrtenbuches kann ich das Verhältnis "verändern" bzw. die Ski, die ich nur innerhalb der voll umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit nutze sind dann auch zu 100 % Vorsteuerabzugsberechtigt?


    Aber: wo bucht man eine so gemischte Vorsteuer innerhalb von Wiso Sparbuch 2008, einerseits bei der Einkommenssteuer, andererseits bei der EÜR kann ich keine Möglichkeiten dazu finden.


    Dank für jeden Tip herzlich! <- ebenso für die schon erhaltenen :D
    *roq-on