Fahrtenbuch

  • Hallo suche Hilfe beim Fahrtenbucheintrag, ist die Fahrt von Zuhause in die Firma und zurück für mich als Unternehmer eine Dienstreise oder eine Fahrt zur Arbeit ?
    Hinweis: Bei der Ermittlung der betrieblichen Nutzung in diesem Sinne gelten die Fahrten des Unternehmers zwischen seiner Wohnung und der Betriebsstätte und die Familienheimfahrten als betriebliche Nutzung (§ 6 Abs.1 Nr. 4 Satz 3 EStG). In diesem Fall bedarf es keines weiteren Nachweises. So steht es in der Beschreibung des Fahrtenbuches


    Danke für Mithilfe


    Mfg Sylvio

  • Die Fahrt zur Firma ist eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit, und somit sind die Kosten nur begrenzt (Entfernungspauschale) abzugsfähig.
    Soll jedoch der Anteil der beruflichen Nutzung ermittelt werden, gelten diese Fahrten als betrieblich.

  • Danke für die schnelle Antwort, ist betriebliche Nutzung. Da müsste ich dann im WISO Fahrtenbuch 2008 das als Dienstreise eintragen richtig ?


    Mfg Sylvio


    PS. Hatte die Frage in zwei verschieden Themenbereichen gepostet.

  • Nein, hier herrscht ein Verständnisproblem.


    Cleamtis schrieb:

    Zitat

    Die Fahrt zur Firma ist eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit, und somit sind die Kosten nur begrenzt (Entfernungspauschale) abzugsfähig.


    Das gilt für AN und Selbstständige


    Zitat

    Soll jedoch der Anteil der beruflichen Nutzung ermittelt werden, gelten diese Fahrten als betrieblich.

    Hier geht es um die Zuordnung des Fahrzeugs zum Betriebs- o. Privatbermögen (50 %). Über 50% betriebl. Nutzung ist das Fahrzeug notwendiges BV.

  • Nochmal langsam.


    Es gibt drei verschiedene Arten von Fahrten:


    rein betriebliche Fahrten: Kosten voll abzugsfähig
    Fahrten Wohnung-Arbeit: Kosten begrenzt abzugsfähig
    rein private Fahrten: Kosten nicht abzugsfähig


    Um jedoch zu wissen, ob der PKW notwendiges BV ist (betriebliche Nutzung über 50%, 1%-Regel theoretisch möglich), oder Privatvermögen (betriebliche Nutzung unter 10%) oder evtl gewillkürtes BV (betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50%, 1% Regel nicht möglich), muss man die Fahrten ja zuordenen, ob privat oder betrieblich. Und hier gelten die Fahrten Wohnung-Arbeit als betrieblich.

  • @Capricorn
    Was soll ich denn noch genau erklären damit die Fragezeichen verschwinden?


  • Genau darum ging es mir, der PKW gilt für mich zum BV ,die Fahrten Wohnung-Arbeit und zurück kann ich nur begrenzt abziehen. Habe ich das jetzt richtig ? Denn bei der Auswertung WISO FB2008 bekomme ich die Meldung das für mich die 1% Regel besser wäre(in Bezug Wohnung-Arbeit) da ich im Jahr die meisten km auf dieser Strecke zurücklege.


    Gruß Sylvio

  • Die Kosten für Fahrten Wohnung - Arbeit sind nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig.


    Beispiel:


    Gesamte PKW-Kosten 6.000 €
    Anteil Fahrten Wohnung-Arbeit 60%, Entfernung Wohnung Arbeit 50 km
    Anteil Privatfahrten 20%
    Anteil Dienstfahrten 20%


    60% von 6.000 € sind nicht abzugsfähig = 3.600 €
    Dafür sind 3.450 € (50km*230 Tage * 0,3 €, die Kürzung der Entfernungspauschale jetzt mal ausser Acht gelassen) abzugsfähig.

  • Erst nochmals danke für die ausführlichen Erkärungen.


    Da wäre noch ne Kleinigkeit mit der Führung des FBs bei Kurzfahrten im Ort zum Rechnungen oder Werbung ausfahren.
    Muss ich da auch jeden einzelnen Kunden aufführen oder reicht es da zB 15km Grund Rechnungen/Werbung ?



    Gruß Sylvio

  • Zitat von "Clematis"

    Denn bei der Auswertung WISO FB2008 bekomme ich die Meldung das für mich die 1% Regel besser wäre(in Bezug Wohnung-Arbeit) da ich im Jahr die meisten km auf dieser Strecke zurücklege.


    Das ist mal ein interessanter Aspekt. Hier bleibt die Frage, ob die Fahrten zur Arbeit in der Gesamtrechnung als Dienst- oder Privatfahrten gelten.


    Es macht den Anschein, dass hier davon ausgegangen wird, dass die Fahrten zu Arbeit dienstlich und nicht privat sind und somit
    wäre die 1% Regelung, mit Verbuchung der Fahrten zum Arbeitsplatz und 1% des BLP als Einnahme, möglich.


    Da wie beschrieben das Fahrzeug im BV ist gehe ich auch von einer privaten Nutzung unter 50% aus und die 1% Regelung ist möglich.


    Zitat von "wildsbacher"

    Muss ich da auch jeden einzelnen Kunden aufführen oder reicht es da zB 15km Grund Rechnungen/Werbung ?


    Dem Grundsatz nach JA! Würde ich aber auch nicht machen. Bei einer BP will man auch manchmal etwas finden! Also würde ich es einfach
    darauf ankommen lassen.

  • Das hat Clematis nicht geschrieben, denn es ist Unsinn. Die 1% Regelung versteuert den priv. Nutzungsvorteil (Alternative Fahrtenbuch). Dies hat aber mit den Fahrten zw. Wg. und Arbeitsstätte nichts zu tun, hier gilt die 0,03% Regelung bzw. Entfpsch..

  • Zitat von "Opa"

    Dies hat aber mit den Fahrten zw. Wg. und Arbeitsstätte nichts zu tun, hier gilt die 0,03% Regelung bzw. Entfpsch..


    DAS ist Unsinn! Da die 0,03% fraglos im Zusammenhang mit der 1% Regelung stehen. (Allein schon da sie vom BLP berechnet werden.)


    Sprich am Jahresende sind im Rahmen der Berrechnung der Privatentnahmen die 1% der Anschaffungskosten UND 0,03% Eigenverbrauch
    KFZ-Nutzung als Einnahmen zu buchen!!! Und die Entfernungspauschale hat in diesem Zusammenhang garnichts zu suchen!


    P.S.
    Dort steht Clematis weil es ein Zitat aus seinem Post ist. ^^

  • Ok, die Aussage stimmt wohl genau mit der Schreibweise von TIPP (nicht Tip) überein! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


    Ansonsten lassen wir es einfach mal so stehen, da hier jmd. keine Ahnung hat!

  • Zitat von "Capricorn"

    Ansonsten lassen wir es einfach mal so stehen, da hier jmd. keine Ahnung hat!

    :shock: :?: :shock: :?: :shock:

  • Zitat von "Capricorn"


    Ansonsten lassen wir es einfach mal so stehen, da hier jmd. keine Ahnung hat!


    Jetzt sind wir schon zu dritt...also die, die wissen, wer keine Ahnung hat!
    Nur der, der keine Ahnung hat, weiss es scheinbar noch nicht....

  • Zitat von "Capricorn"

    Dem Grundsatz nach JA! Würde ich aber auch nicht machen. Bei einer BP will man auch manchmal etwas finden! Also würde ich es einfach
    darauf ankommen lassen.


    Den Satz hab ich ja jetzt erst gelesen... :shock: :shock: :shock:
    Da ist jemandem nicht klar, was passiert, wenn das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäss ist....

  • Hauptsache Ihr dummen hirnlosen Forendeppen seid euch einig.
    Lang nicht mehr in der Praxis gearbeitet? Bestimmt Arbeitslos!
    Ihr seid ja so doof das glaubt mann ja nicht. Oh mein Gott!!!
    Sehr wahrscheinlich verabredet ihr euch hier um dummes Geschwätz
    abzuladen. Nenene soviel überhelbliche Dummheit auf einem Fleck.
    Opa´s Thread ist FALSCH FALSCH FALSCH
    Vllt. einfach mal zum nachlesen BMF Anwendugsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 und des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG
    sowie BMF Schreiben vom 07.07.2006


    Zitat von "Clematis"

    Da ist jemandem nicht klar, was passiert, wenn das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäss ist....


    Depp! Vollidiot!
    Da versucht ein Idiot wie du den Leuten Angst zu machen! Ich weiss genau was passiert weil ich es bei einer BP bereits hinter
    mir habe! Und soll ich dir sagen was passiert du kleines Erdhörnchen? GARNICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!