Fahrtenbuch

  • 1.) Zum Fachlichen::


    Zitat von "Capricorn"

    DAS ist Unsinn! Da die 0,03% fraglos im Zusammenhang mit der 1% Regelung stehen. (Allein schon da sie vom BLP berechnet werden.)


    Sprich am Jahresende sind im Rahmen der Berrechnung der Privatentnahmen die 1% der Anschaffungskosten UND 0,03% Eigenverbrauch
    KFZ-Nutzung als Einnahmen zu buchen!!! Und die Entfernungspauschale hat in diesem Zusammenhang garnichts zu suchen!


    Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtsfindung.
    Bei näherem Ansehen von § 4 Abs. 5a i.V.m.§ 9 Abs. 2 EStG klärt die Frage, ob die Entfernungspauschale nicht vielleicht doch was mit den Fahrten Wohnung => Betriebstätte zu tun haben könnte :shock:


    2.) Zum Persönlichen:



    Das ist einfach nichts anderes als unverschämt und macht mir eher den Eindruck, als würde da jemand wie wild um sich beissen.


    Weitere Ausführungen dazu erspar´ ich mir (zum Fachlichen steht es schon oben), denn auf das Niveau könnte ich mich, - selbst, wenn ich wollte - , glücklicherweise nicht hinabbegeben.


    Die Catja

  • Zitat von "Catja"

    Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtsfindung.Bei näherem Ansehen von § 4 Abs. 5a i.V.m.§ 9 Abs. 2 EStG klärt die Frage, ob die Entfernungspauschale nicht vielleicht doch was mit den Fahrten Wohnung => Betriebstätte zu tun haben könnte


    Entweder einfach nur dumm oder hier kann jmd. nicht lesen.


    SIE HAT ABER NICHTS MIT DER 1% REGELUNG ZU TUN!!!!!!!!!!


    Nicht nur das lesen was man lesen will sondern Hirn einschalten.
    So dumm stellt sich eigentlich immer nur mein Steuerberater an.

  • Zum Verständins ein neuer Thread


    Opa behauptet:


    Dies hat aber mit den Fahrten zw. Wg. und Arbeitsstätte nichts zu tun, hier gilt die 0,03% Regelung bzw. Entfpsch..


    Somit gilt bei Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte die 0,03% Regelung bzw. Entferungspauschale 0,3 EURO????????


    Es springt einen ja förmlich an, dass das Unsinn ist!


    1% Regelung für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte =


    Summe Anschaffungskosten x 0,03% x Anzahl einfache Fahrt zur Arbeitsstätte x Anzahl Monate = Eigenverbrauch pro Jahr


    Im übrigen gibt es überhaupt keine 0,03% Regelung allein das ist schon Schwachsinn.

  • Zitat

    Entweder einfach nur dumm oder hier kann jmd. nicht lesen.


    SIE HAT ABER NICHTS MIT DER 1% REGELUNG ZU TUN!!!!!!!!!!


    Nicht nur das lesen was man lesen will sondern Hirn einschalten.
    So dumm stellt sich eigentlich immer nur mein Steuerberater an.


    Was hat es denn dann??? Vielleicht sollten Sie nochmal genau nachlesen!!!


    Zitat

    Da versucht ein Idiot wie du den Leuten Angst zu machen! Ich weiss genau was passiert weil ich es bei einer BP bereits hinter
    mir habe! Und soll ich dir sagen was passiert du kleines Erdhörnchen? GARNICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Dann gratuliere ich (ehrlich gemeint) und will Ihnen mal sagen, dass sie entweder sehr viel Glück hatten oder der Prüfer schon genug andere Sachen gefunden hatte um sein Mehrergebnis reinzubringen oder das Mehrergebnis so gering gewesen ist, das er keine Lust hatte einen langen Prüfungsbericht zu schreiben. Hatten in unserem Mandantenkreis gerade bei einer GmbH ein BP, wo es durch das nicht korrekte führen eines Fahrtenbuches zu folgenden Erhöhungen der Bemessungsgrundlagen gekommen ist (zum Glück haben wir es erst zum Jahresabschkluss des dritten Prüfungsjahres übernommen.:
    Jahr 01 -> Erhöhung BMG rund 7.000 €
    Jahr 02 -> rund 4.000 €
    Jahr 03 -> knapp 400 €


    Jetzt rechnen Sie mal aus, was da an Mehrsteuern rausgekommen ist!? Hier noch mal die Steuersätze (KSt:25%; SolZ 5,5% v. der KSt; 16% USt) Wahrscheinlich machen Sie @Capricorn noch nicht mal soviel Umsatz.


    Ciao Dragon


    PS Immer schön sachlich bleiben. Auch wenn ich es nicht geschafft habe :roll:

  • @ Catja


    Lass es, der kapierts einfach nicht.


    Der TE wird wissen, wessen Posts er am besten ungelesen übergeht.


    PS: Erinnert der Ton Dich nicht auch an ein Fruchtsaft-Getränk?

  • Zitat von "Clematis"

    PS: Erinnert der Ton Dich nicht auch an ein Fruchtsaft-Getränk?


    Jepp. :lol:
    Auffällig.



    wildsbacher:


    Im Fahrtenbuch "Prüferfutter" zu haben, wäre denkbar ungeschickt.
    Wenn ein Prüfer sein "Prüferfutter" dort findet, dann wird ganz schnell mal (siehe oben bei Dragon) das Fahrtenbuch komplett verworfen (nicht nur die eine Fahrt!).
    Das ist etwas ganz anderes, als wenn mal ein Päckchen Kaugummi auf einer Tankrechnung gestanden ist.


    Gruß, die Catja

  • Zitat von "Catja"

    Im Fahrtenbuch "Prüferfutter" zu haben, wäre denkbar ungeschickt.Wenn ein Prüfer sein "Prüferfutter" dort findet, dann wird ganz schnell mal (siehe oben bei Dragon) das Fahrtenbuch komplett verworfen (nicht nur die eine Fahrt!).


    Kennen Sie das Grundsatzurteil zum verwerfen von Fahrtenbüchern?


    Wohl eher nicht!


    Können ja mal nachlesen und anschließend einfach mal ruhig sein.


    FG Köln, Urteil vom 27.4.2006, 10 K 4600/04


    In unserem Fall reden wir von der 1% Regelung und daher brauchen wir auch nicht über ein
    Fahrtenbuch zu reden. Hierzu hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 7. Juli 2006 Stellung genommen.
    Es soll eine vereinfachter Nachweis der betrieblichen Nutzung erfolgen. Dieser Nachweis soll über einen repräsentativen
    Zeitraum geführt werden; das BMF-Schreiben nennt hier einen Zeitraum von regelmäßig drei Monaten.


    Zitat

    Wahrscheinlich machen Sie @Capricorn noch nicht mal soviel Umsatz.


    Das stimmt, aber als Unternehmer bin ich Gewinn und nicht Umsatzorientiert. Das verstehen Sie aber nicht!


    Zitat

    Der TE wird wissen, wessen Posts er am besten ungelesen übergeht.


    Wird er nicht! Manche glauben ja auch dass ihr Steuerberater alles richtig macht!

  • Zitat von "Capricorn"

    1% Regelung für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte =



    :shock: :shock:

    Zitat


    Summe Anschaffungskosten


    Richtig: Bruttolistenneupreis


    Zitat

    x 0,03% x Anzahl einfache Fahrt zur Arbeitsstätte x Anzahl Monate = Eigenverbrauch pro Jahr


    Richtig: = BLP * 0,03% * Entfernungskilometer * Anzahl Monate


    Zitat

    Im übrigen gibt es überhaupt keine 0,03% Regelung allein das ist schon Schwachsinn.


    Dann würd mich mal interessieren, was das ist:

    Zitat von "§ 4 (5a) EStG"

    (5a) [9] 1 Keine Betriebsausgaben sind die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten. 2 Bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs sind die nicht als Betriebsausgaben abziehbaren Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit 0,03 Prozent des inländischen Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung je Kalendermonat für jeden Entfernungskilometer sowie für Familienheimfahrten mit 0,002 Prozent des inländischen Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung für jeden Entfernungskilometer zu ermitteln. 3 Ermittelt der Steuerpflichtige die private Nutzung des Kraftfahrzeugs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 oder Satz 4 , sind die auf diese Fahrten entfallenden tatsächlichen Aufwendungen maßgebend. 4 § 9 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.

  • Zitat von "Capricorn"

    In unserem Fall reden wir von der 1% Regelung und daher brauchen wir auch nicht über ein
    Fahrtenbuch zu reden.


    Komisch.
    Mir war so, als wäre es dem TE durchaus auch um ein Fahrtenbuch gegangen...


    Und dass man für die Entscheidung, was günstiger ist (pauschale Nutzungswertversteuerung oder Fahrtenbuchmethode), erst mal ein (ordnungsgemäßes!) Fahrtenbuch benötigt, sollte einleuchtend sein...


    Es wundert sich: die Catja

  • Hallo Catja,


    genau darum ging es mir ob für mich(Firma) die Abrechnung nach km-Leistung oder pauschal 1% günstiger ist.
    Werde also das FB ordentlich führen und dann sehe ich ja was am Jahresende dabei rauskommt.


    Trotzdem danke für die vielen Postings und bitte haut euch nicht gegenseitig in die Pfanne, das zerstört nur so manche
    Foren Kritik ist ja gut aber wenns dann ahrt an die Gürtelline geht ist nicht schön.
    Ich mache meine Abrechnung schon jahrelang alleine bzw. mit Hilfe einer Bekannten die im Steuerbüro arbeitet. Aber bei Fragen für Einzelkämpfer kann sie mir manchmal auch nicht helfen das sie dort nur Großkunden bearbeiten. Darum finde ich das Forum gut und das soll doch auch so bleiben :D


    Es grüßt ganz herzlich Sylvio

  • Zitat von "Clematis"

    Summe Anschaffungskosten



    Richtig: Bruttolistenneupreis


    Gähn!!! Und was ist mit der Sonderausstattung? Im übrigen war es synonym zu sehen.
    Und die Formel ist aus einem amtlichen Vordruck. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


    Zitat von "Clematis"

    Dann würd mich mal interessieren, was das ist:


    § 4 (5a) EStG hat geschrieben:
    (5a) [9] 1 Keine Betriebsausgaben sind die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten. 2 Bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs sind die nicht als Betriebsausgaben abziehbaren Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit 0,03 Prozent des inländischen Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung je Kalendermonat für jeden Entfernungskilometer sowie für Familienheimfahrten mit 0,002 Prozent des inländischen Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung für jeden Entfernungskilometer zu ermitteln. 3 Ermittelt der Steuerpflichtige die private Nutzung des Kraftfahrzeugs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 oder Satz 4 , sind die auf diese Fahrten entfallenden tatsächlichen Aufwendungen maßgebend. 4 § 9 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.


    Ja und wo steht da was von einer 0,03% REGELUNG? Es gibt eine 1% REGELUNG im Wortgebrauch aber keine 0,03% Regelung.


    Zitat von "Clematis"

    Richtig: = BLP * 0,03% * Entfernungskilometer * Anzahl Monate


    :shock: :shock: :shock:


    Also z.b. 15.000,00 * 0,03% * 30 km * 12 Monat ??????? Dann bin ich also 1 Tag im Monat zur Arbeitsstätte gefahren? LOL

  • Du hast ja noch weniger Ahnung als ich dachte...
    Dein letztes Post ist der Knaller!


    Aber lassen wir das. Mach weiter so, wie Du meinst.


    Wenn der TE noch Fragen hierzu hat, rate ich, einen neuen Thread zu eröffnen. Der hat verstanden, wem er hier glauben schenken darf.

  • Zitat von "Clematis"

    Du hast ja noch weniger Ahnung als ich dachte...


    Zwar nicht belegbar aber einfach mal dahingetippt. Mein WP lacht sich über euch
    möchtegern Fachleute gerade rund. Euch sollte verboten werden in Foren
    aufzutretten. Aber zum Glück gibt es noch Leute die wirklich Ahnung haben.


    Und witzig ist ja noch, dass ihr selber mit Gesetzestexten eure Fehler dokumentiert und
    es nicht mal rafft. :roll:

  • was ist daran soooo problematisch ? In jeder vom BM der Finanzen zugelassenen Software " Fahrtenbuch " ( z.B. von Data Becker) kann ich meine Fahrten entsprechend klassifizieren. Am Ende des Monats werden dann die gefahrenen Kilometer entsprechend ausgewiesen. Alle Fahrten "Wohnung-Arbeitsplatz" bzw. "geschäftliche Fahrten" werden dann in der Steuererklärung als Betriebsausgaben erfasst. Es ist ein oft verbreiteter Irrtum, daß für mich als Selbstständigen bei der Ermittlung der geschäftlich gefahrenen Kilometer dieses " Werkstorprinzip" für Arbeitnehmer gilt.

  • Zitat von "brummitga"

    In jeder vom BM der Finanzen zugelassenen Software " Fahrtenbuch " ( z.B. von Data Becker) kann ich meine Fahrten entsprechend klassifizieren. Am Ende des Monats werden dann die gefahrenen Kilometer entsprechend ausgewiesen.


    Also eigentlich wollte ich mich an diesem Thread nicht beteiligen aber zu o.g. .....
    Das kann doch auch ziemlich in die Hose gehen, wenn z.B. ein handschriftliches Fahrtenbuch gefordert wird!?
    M.E. nach erkennen die Behörden eine PC gesteuerte Software doch garnicht an!
    Mir wurde damals aufgetragen sogar zu meiner erstellten Exel Tabelle zusätzlich ein Fahrtenbuch zu führen!
    Es gibt da wohl ein Gerät, das man sich in sein Auto bauen kann und damit die km erfassen kann und
    dies ist eigentlich die einzige Softwareunterstützung die dann auch annerkannt wird.


    Zitat von "brummitga"

    Alle Fahrten "Wohnung-Arbeitsplatz" bzw. "geschäftliche Fahrten" werden dann in der Steuererklärung als Betriebsausgaben erfasst.


    Ist das richtig? Würde dann bedeuten, wenn ich die % betriebliche Nutzung ermitteln möchte zählen die Fahrten zw. Wohnung und Arbeit als geschäftlich?

  • @AndyF:


    Die Aussage von brummitga war schlicht und einfach falsch.


    ergänzend:


    Es gibt Software, die vom FA anerkannt wird.
    Eine excel-Liste gehört aber halt nun mal nicht dazu, weil sie nachträglich beliebig abgeändert und angepasst werden kann.
    Bei der Fahrtenbuch-Software, die mit dem (eingebauten!) Navi gekoppelt ist, solltest du einfach mal in die Produktbeschreibung kucken, - dort müsste auch etwas über die Finanzamts-Sicherheit stehen. ggf. mal beim Hersteller und/oder beim Finanzamt nachfragen.


    Gruß, die Catja