1.) Zum Fachlichen::
Zitat von "Capricorn"DAS ist Unsinn! Da die 0,03% fraglos im Zusammenhang mit der 1% Regelung stehen. (Allein schon da sie vom BLP berechnet werden.)
Sprich am Jahresende sind im Rahmen der Berrechnung der Privatentnahmen die 1% der Anschaffungskosten UND 0,03% Eigenverbrauch
KFZ-Nutzung als Einnahmen zu buchen!!! Und die Entfernungspauschale hat in diesem Zusammenhang garnichts zu suchen!
Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtsfindung.
Bei näherem Ansehen von § 4 Abs. 5a i.V.m.§ 9 Abs. 2 EStG klärt die Frage, ob die Entfernungspauschale nicht vielleicht doch was mit den Fahrten Wohnung => Betriebstätte zu tun haben könnte :shock:
2.) Zum Persönlichen:
Zitat von "Capricorn"Alles anzeigenHauptsache Ihr dummen hirnlosen Forendeppen seid euch einig.
Lang nicht mehr in der Praxis gearbeitet? Bestimmt Arbeitslos!
Ihr seid ja so doof das glaubt mann ja nicht. Oh mein Gott!!!
Sehr wahrscheinlich verabredet ihr euch hier um dummes Geschwätz
abzuladen. Nenene soviel überhelbliche Dummheit auf einem Fleck.
Opa´s Thread ist FALSCH FALSCH FALSCH
Vllt. einfach mal zum nachlesen BMF Anwendugsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 und des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG
sowie BMF Schreiben vom 07.07.2006
Depp! Vollidiot!
Da versucht ein Idiot wie du den Leuten Angst zu machen! Ich weiss genau was passiert weil ich es bei einer BP bereits hinter
mir habe! Und soll ich dir sagen was passiert du kleines Erdhörnchen? GARNICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das ist einfach nichts anderes als unverschämt und macht mir eher den Eindruck, als würde da jemand wie wild um sich beissen.
Weitere Ausführungen dazu erspar´ ich mir (zum Fachlichen steht es schon oben), denn auf das Niveau könnte ich mich, - selbst, wenn ich wollte - , glücklicherweise nicht hinabbegeben.
Die Catja