Einspruch zurückziehen ? (Entfernungspauschale)

  • Habe den Musterbrief gegen den Einkommenssteuerbescheid wegen der Entfernungspauschale von Wiso-Sparbuch genutzt:


    [Blockierte Grafik: http://img84.imageshack.us/img84/1558/einspruchjb9.jpg]


    Als Antwort kam folgender Brief:


    [Blockierte Grafik: http://img123.imageshack.us/img123/2387/antwort1eb1.jpg]
    [Blockierte Grafik: http://img108.imageshack.us/img108/438/antwort2jh2.jpg]


    Wie verhalten.....ist der Musterbrief von Wiso nicht korrekt ?


    Danke für Antworten.

  • Ein sehr freundlicher Empfang für den Fragenden. Sie sollten sich alle schämen. Im Steuersektor ist vieles für Laien kaum durchschaubar. Daher sollte man hier freundlich antworten und sich unangemessene Kommentare ersparen.


    Als WISO diese Muster-Einsprüche geschaffen hat, gab es die Vorläufigkeitsverfügung des BMF nämlich noch nicht. Und das sich ein Nichtfachmann hier im Forum erst einarbeiten soll, das erwarten Sie doch nicht ernsthaft.


    Demnächst bitte höfliche Antworten. Ansonsten können Sie sich auch die Zeit sparen, Ihren Senf hier hinzuzugeben.


    Danke für Ihre Aufmerksamkeit

  • Zitat von "Oerdiz"

    Ein sehr freundlicher Empfang für den Fragenden. Sie sollten sich alle schämen. Im Steuersektor ist vieles für Laien kaum durchschaubar. Daher sollte man hier freundlich antworten und sich unangemessene Kommentare ersparen.



    Wenn das doch nur alle hier beachten würden...


    Zitat

    Als WISO diese Muster-Einsprüche geschaffen hat, gab es die Vorläufigkeitsverfügung des BMF nämlich noch nicht. Und das sich ein Nichtfachmann hier im Forum erst einarbeiten soll, das erwarten Sie doch nicht ernsthaft.


    Oben rechts auf "Suche" klicken und "Entfernungspauschale" eingeben sollte doch jeder schaffen, der auch das Forum gefunden hat....


    Zitat

    Demnächst bitte höfliche Antworten. Ansonsten können Sie sich auch die Zeit sparen, Ihren Senf hier hinzuzugeben.


    siehe oben...


    Zitat

    Danke für Ihre Aufmerksamkeit


    Gern geschehen!

  • Ich glaube der Sachbearbeiter beim FA ist nur etwas genervt, weil er gleich mit solch einem Schreiben antwortet (dem im Übrigen sowieso (fast) keiner richtig versteht).


    Ich hatte auch aus Unsicherheit heraus vorsichtshalber einen Einspruch eingelegt. Meine Sachbearbeiterin hat mich jedoch höflich angerufen und mich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Einspruch gar nicht nötig ist, da bereits im Bescheid ein entsprechender Vorläufigkeitsvermerk steht. Damit war die Sache (auch für mich (einen DAU ;) verständlich) aus der Welt.

  • Zitat

    Oben rechts auf "Suche" klicken und "Entfernungspauschale" eingeben sollte doch jeder schaffen, der auch das Forum gefunden hat....

    Wenn Sie nur antworten, weil Sie sich aufregen, weil ein Fragender die Forensuche nicht bemüht hat, dann tun Sie mir leid, geehrte Clematis.


    Es zwingt Sie doch niemand, auf einen Beitrag zu antworten selbst wenn eine Frage zehnmal hintereinander auftauchen würde. Sie können es also auch einfach sein lassen, bis sich jemand anders um den Fragenden bemüht.


    Wenn Sie sich genervt fühlen, dann frage ich mich warum? Sie sind freiwillig hier und sind nicht verpflichtet zu antworten.


    Bevor Sie also frech werden und die Fragenden vergraulen, dann schlage ich vor, Sie antworten garnichts und dann kann sich ein freundlicher User (wie ich) um den/die Fragenden kümmern.