Welche Berufsgruppe für Referendare?

  • Das Land Rheinland Pfalz bezahlt Rechtsreferendaren eine Vergütung. Die wird in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.Ebenfalls ausgewiesen wird in Zeile 25 der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. In Zeile 22 wird jedoch kein Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgewiesen.Als Berufsgruppe wurde Angestellter, Arbeiter (sozialversicherungspflichtig) ausgewählt.
    Das Elster Modul moniert hier, das es einen Arbeitgeberanteil geben müsse und verhindert die Übertragung an das Finanzamt. Wie kann das Problem gelöst werden? Gibt es eine andere sinnvolle Berufgruppe für Rechtsreferendare?
    Ich würde mich über einen fachkundigen Rat freuen.


    Privatier

  • Unter Vorbehalt des Falschseins kann ich sagen, dass diese Referendare wohl nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Erst wenn sich später ergibt, dass solch ein Referendar in den Staatsdienst übernommen wird, kann dies letztendlich beäugt werden.


    Wird der Referendar nicht übernommen, wird für ihn eine Nachversicherung in den gesetzl. RV vorgenommen.


    Das ist nicht mein Fachgebiet, wie Sie bemerken, daher wählen Sie einfach irgendwas aus, was passt oder tragen Sie einfach bei der RV eine Null ein.

  • Auch ich kenne mich leider im aktuellen Beamtenrecht nicht so aus, aber früher war es so, dass Rechtsreferendare als "Beamte auf Widerruf" (Beamtenanwärter) eben trotzdem Beamte waren....

  • Zitat von "Opa"

    Als Berufsgruppe mal "Beamter..." eingeben, dann dürfte das Programm nicht mehr "meckern".


    Diesen Rat habe ich befolgt mit dem Ergebnis, dass nun der Plausibilitätstest moniert, ein Beamter sei ja wohl nicht sozialversicherungspflichtig.
    Mir scheint nichts anderes übrig zu bleiben, als auf die Übertragung per Elster zu verzichten und die Steuererklärung koventionell auszudrucken und zum F.A. zu schicken, oder?
    Hat noch jemand eine Idee?
    Schönen Dank einstweilen für die Ratschläge.


    Privatier

  • Alle Berufsgruppen durchprobieren, und die eintragen, bei der das Programm nicht meckert.

  • Ich habe das gleiche Problem. Ich war als Rechtsreferendar des Kammergerichts Berlin beschäftigt. Die Ausbildung in Berlin erfolgt im Rahmen eines sog. "öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses". Darauf sind teilweise (aber nicht vollständig) die Regeln für Beamte auf Probe anzuwenden. Das Kammergericht zahlte eine Unterhaltsbeihilfe. Die Lohnsteuerbescheinigung weist keine AG-Beiträge zur gesetzl. Rentenversicherung aus, da diese nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses im Wege der Nachversicherung an den zuständigen Rentenversicherungsträger abgeführt werden.


    Wählt man "Angestellter" als Berufsgruppe (was m.E. der Sache näher kommt, als "Beamter") meckert das Formular, dass AG-Anteile zur Rentenversicherung hätten geleistet werden müssen. Wie sollte ich mich insoweit verhalten?


    Anschlussfrage: Wie wirkt sich die Nachversicherung auf die Besteuerung aus?


    Herzlichen Dank im Voraus für jegliche Hilfe!

  • Ich war als Rechtsreferendar des Kammergerichts Berlin beschäftigt. Die Ausbildung in Berlin erfolgt im Rahmen eines sog. "öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses". Darauf sind teilweise die Regeln für Beamte auf Probe anzuwenden, sozialversicherungsrechtlich handelt es sich aber weitegehend um ein "normales" Anstellungsverhältnis. Das Kammergericht zahlte eine Unterhaltsbeihilfe und führte dazu auch die AG-Anteile zur Sozialversicherung ab. Die Lohnsteuerbescheinigung weist allerdings keine AG-Beiträge zur gesetzl. Rentenversicherung aus, da diese nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses im Wege der Nachversicherung an den zuständigen Rentenversicherungsträger abgeführt werden.


    Bei der Eingabe der Daten ergibt sich nun folgendes Problem: Wählt man als Berufsgruppe "Angestellter" (was m.E. der Sache näher kommt, als "Beamter") meckert das Formular, dass AG-Anteile zur Rentenversicherung hätten geleistet werden müssen. Wie soll ich mich im Hinblick auf dieses Problem verhalten?


    Daraus ergibt sich zugleich die Anschlussfrage, wann und wie die Nachversicherung sich steuerlich auswirken kann?


    Herzlichen Dank im Voraus für jegliche Hilfe!


    P.S.: Zu dem Thema gab es schon einmal einen Thread aus dem Jahr 2008, auf den ich geantwortet habe. Leider hatte sich darauf bislang noch niemand zurückgemeldet, zumal das Thema auch damals als "erledigt" markiert wurde. Daher habe ich mir erlaubt, das Thema hier noch einmal neu zu öffnen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Lohnsteuerbescheinigung weist allerdings keine AG-Beiträge zur gesetzl. Rentenversicherung aus, da diese nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses im Wege der Nachversicherung an den zuständigen Rentenversicherungsträger abgeführt werden.

    Hast Du es denn einmal mit "Rentenversicherungsfreiem Beschäftigungsverhältnis" probiert?


    Besondere Berufsgruppen
    Nachversicherung Referendare - Quelle !PORTAL.wwpob_page.pdf


    P.S.: Zu dem Thema gab es schon einmal einen Thread aus dem Jahr 2008, auf den ich geantwortet habe. Leider hatte sich darauf bislang noch niemand zurückgemeldet, ... .


    Deshalb braucht es auch keinen Doppelpost, sondern nur ein Bisschen Geduld. Allenfalls vielleicht nach einigen Tagen noch einmal pushen. Aufgrund weiterer Infos habe ich den Doppelpost ausnahmsweise nicht gelöscht, sondern zur Info mit angehängt.

  • Die Lohnsteuerbescheinigung weist allerdings keine AG-Beiträge zur gesetzl. Rentenversicherung aus, da diese nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses im Wege der Nachversicherung an den zuständigen Rentenversicherungsträger abgeführt werden.

    Hast Du es denn einmal mit "Rentenversicherungsfreiem Beschäftigungsverhältnis" probiert?


    Hallo in die Runde!

    Ich habe ebenfalls das o.a. Problem, dass ich ein Rechtsreferendariat nicht in eine der bestehenden/ vorgegebenen Berufsgruppen einordnen kann. Das hier vorgeschlagene "Rentenversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnis" kann ich nicht auswählen/ finden (Steuer:Sparbuch 2020).


    Hätte jemand eine womöglich aktualisierte Antwort?
    Das Kernproblem liegt, wie bereits geschildert, in der Tatsache, dass im Referendariat eine Unterhaltsbeihilfe gewährt wird, welche keine Abgaben in die gesetzl. Rentenversicherung beinhaltet. Da es sich um ein "öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis" handelt, schließt sich die Zuordnung zu den Beamten aus.


    Herzlichen Dank für Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    Das hier vorgeschlagene "Rentenversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnis" kann ich nicht auswählen/ finden (Steuer:Sparbuch 2020).

    Das Kernproblem liegt, wie bereits geschildert, in der Tatsache, dass im Referendariat eine Unterhaltsbeihilfe gewährt wird, welche keine Abgaben in die gesetzl. Rentenversicherung beinhaltet. Da es sich um ein "öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis" handelt, schließt sich die Zuordnung zu den Beamten aus.

    Deshalb wird beim Ausscheiden aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich ja wohl auch nachversichert, oder?


    Die Masken haben sich übrigens von Jahr zu Jahr verändert, so dass es im Prinzip keinen Sinn macht, sich an einen Uralt-Thread dranzuhängen. Ich wäre trotzdem mittlerweile bei Beamtenverhältnis (weil vergleichbar). Bei Übernahme Anrechnung Versorgung, bei Ausscheiden Nachversicherung. Oder aber den Prüfhinweis des Programms einfach als gelesen bestätigen und die Angestelltentätigkeit so durchlaufen lassen. Einen Prüfhinweis würde es eben auch bei Beamtenverhältnis GKV geben.


    Das Problem ist eben, dass die Handhabung der Vergütung der Referendare von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort und Reaktion. Ich werde es nunmehr wohl so umsetzten, dass ich den Beamten auswähle.


    Sorry für die Nutzung des alten Posts, ich hatte die o.a. Antwort falsch interpretiert und gedacht, dass es eher gewünscht ist einen alten Thread wieder zu beleben, denn neu zu starten - sorry.
    In der Tat habe ich aber auch einzelne Daten wie Bundesland usw. vergessen zu erwähnen, so wäre evtl eine Einordnung leichter gewesen. Beim nächsten mal...


    Liebe Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Sorry für die Nutzung des alten Posts, ich hatte die o.a. Antwort falsch interpretiert und gedacht, dass es eher gewünscht ist einen alten Thread wieder zu beleben, denn neu zu starten - sorry.

    Ist es grundsätzlich auch. Allerdings haben sich die Programmfunktionen seit 2008 doch schon ganz extrem verändert. Die Auswahlmöglichkeiten sind mittlerweile sehr viel differenzierter.