BV

  • Hallo!


    Ich habe zwei Probleme:


    1. Was mache ich mit aktiviertem Anlagevermögen wenn es noch nicht
    komplett abgeschrieben ist aber nunmehr nach Ablauf der Gewährleistun
    kaputt ist. Kann ich einen Sonderabschreibung machen? Und was mache
    ich mit dem Anlagegut? (Müll?)
    2. Ich habe gewerblich genutze Anlagegüter, die noch nicht komplett
    abgeschrieben sind, die jetzt in meinen Privatbesitz übergehen sollen.
    Zum Teil sind es auch GWG, die bereits abgeschrieben sind.


    Vielen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Bei einer EÜR bzw. GuV:


    1. Den Restbuchwert als Ausgabe buchen


    2. Das WG muss mit dem gemeinen Wert, also auch mit USt, entnommen werden.
    Die Differenz zwischen Restbuchwert und Entnahmewert ist als Einnahme zu buchen.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Zitat von "Petz"

    2. Das WG muss mit dem gemeinen Wert, also auch mit USt, entnommen werden.Die Differenz zwischen Restbuchwert und Entnahmewert ist als Einnahme zu buchen.


    Und wenn es schon abgeschrieben ist? Wer legt den Entnahmewert fest?


    Danke!

  • Der Entnahmewert hat null-komma-gar-nichts damit zu tun, ob das WG schon abgeschrieben ist oder nicht.

  • Zitat von "Capricorn"

    Und wenn es schon abgeschrieben ist?


    Dann hat es trotzdem einen Restbuchwert... :shock:

  • Zitat von "Clematis"

    Dann hat es trotzdem einen Restbuchwert...


    Aber ein GWG doch nicht?


    Und wenn ich auf 0,00 abschreibe? 1 Euro dient doch nur um stille Reserven aufzuzeigen.


    Muss ich dann den Entnahmewert schätzen?


    Eure Antworten verwirren mich ein wenig. :oops:

  • Machen Sie sich doch mal im web schlau, wofür solche Güter wie die, um die es Ihnen derzeit geht, momentan gehandelt werden (online-Auktionshaus). Dann haben Sie auch den Entnahmewert.

  • Also verstehe ich es so richtig:


    Wenn das Anlagegut bereits komplett abgeschrieben ist muss
    ich bei Übernahme ins Privatvermögen trotzdem noch einen
    Ertrag zum Schätzwert als Einnahme buchen. Beim GWG dann
    ebenso.


    Wenn noch ein Restbuchwert vorhanden ist, buche ich diesen
    als Einnahme.


    Danke nochmal für die Hilfe!

  • Nein, - wenn noch ein Restbuchwert vorhanden ist, wird dieser ausgebucht (gewinnmindernd).
    Die Entnahme wird trotzdem mit dem Entnahmewert (s.o.) gebucht (gewinnerhöhend).

  • Zitat von "Catja"

    Nein, - wenn noch ein Restbuchwert vorhanden ist, wird dieser ausgebucht (gewinnmindernd).Die Entnahme wird trotzdem mit dem Entnahmewert (s.o.) gebucht (gewinnerhöhend).


    Dann kann ich ja wenn der Zeitwert unter dem RBW liegt trotzdem noch einen Aufwand buchen!?


    Es geht hierbei u.a. um Hardware, wo der Wertverfall höher ist wie die Abschreibung.

  • Ja, wenn der RBW (nachweisbar!) höher ist als der RBW kann es zu einem Verlust kommen.

  • Zitat von "Clematis"

    Ja, wenn der RBW (nachweisbar!) höher ist als der RBW kann es zu einem Verlust kommen.


    Tippfehler?


    Kommen wir zu dem interessanteren Teil. :mrgreen:


    Buchung:


    1. RBW= 500,00 Zeitwert= 400,00


    AAFA 500,00 an Entnahme von Gegenständen 400,00 an AO Erträge 100,00 ???


    2. RBW= 400,00 Zeitwert= 500,00


    AAFA 400,00 und AO Aufwand 100,00 an Entnahme von Gegenständen 500,00 ???

  • Ja, Tipfehler.
    Sollte heissen:


    Zitat

    Ja, wenn der Teilwert (nachweisbar!) niedriger ist als der RBW kann es zu einem Verlust kommen



    Zitat

    1. RBW= 500,00 Zeitwert= 400,00


    AAFA 500,00 an Entnahme von Gegenständen 400,00 an AO Erträge 100,00 ???



    Nicht AAFA, sondern Anlagenabgang Restbuchwert bei Buchverlust, und auch nicht im Soll, sondern im Haben.
    So kommts zu einem Gewinn, und nicht zu einem Verlust.


    Zitat

    2. RBW= 400,00 Zeitwert= 500,00


    AAFA 400,00 und AO Aufwand 100,00 an Entnahme von Gegenständen 500,00 ???


    siehe oben

  • Zitat von "Petz"

    1. Den Restbuchwert als Ausgabe buchen


    Da hängt aber noch etwas!


    Ich habe hierzu eine Info, dass bei GWG (Pool) auch bei ausscheiden
    trotzdem normal weiter abgeschrieben werden.

  • Das ist natürlich korrekt, aber:
    Bisher war aber nor nirgends im Thread von Pool-GWG die Rede, oder? :twisted: