Hallo!
Ich habe zwei Probleme:
1. Was mache ich mit aktiviertem Anlagevermögen wenn es noch nicht
komplett abgeschrieben ist aber nunmehr nach Ablauf der Gewährleistun
kaputt ist. Kann ich einen Sonderabschreibung machen? Und was mache
ich mit dem Anlagegut? (Müll?)
2. Ich habe gewerblich genutze Anlagegüter, die noch nicht komplett
abgeschrieben sind, die jetzt in meinen Privatbesitz übergehen sollen.
Zum Teil sind es auch GWG, die bereits abgeschrieben sind.
Vielen Dank im Voraus!