Umsatzsteuer Verkäufe Ausland

  • Hallo,


    wie verhält es sich mit der auszuweisenden UsT bei Warenverkäufe ins Ausland, muss ich diese in Deutschland abführen?
    Beispiel A: Verkäufe EU Land - welches Konto im Wiso Sparbuch / UsT J/N
    Beispiel B: Verkäufe nicht EU Land -welches Konto im Wiso Sparbuch / Ust J/N


    Gruß
    Ralf

  • Entscheidend ist immer der Ort der Lieferung.
    Dieser liegt idR am Startort, also da wo die Lieferung beginnt, unabhängig davon, wo sie hin geht.


    uU greift eine Steuerbefreiung, wenn zum Beispiel eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a UStG) oder eine Ausfuhrlieferung (§ 6 UStG) vorliegt.

  • Hallo,


    danke für die Antwort, aber welches Konto nehme ich in Wiso? Ich habe einen Verkauf(Warenlieferung) in die Schweiz und eine in den Niederlande getätigt. Der Empfänger ist Privatmann.


    Denke, das eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a UStG) und eine Ausfuhrlieferung (§ 6 UStG) vorliegt.
    Liege ich mit meiner These richtig?


    Danke für die Antwort.
    Gruß
    Ralf

  • Zitat von "Ralf Bielawny"


    Denke, das eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a UStG) und eine Ausfuhrlieferung (§ 6 UStG) vorliegt.
    Liege ich mit meiner These richtig?


    Nein - innergemeinschaftliche Lieferung liegt nur vor wenn der Empfänger auch ein Unternehmer ist (von Ausnahmetatbeständen mal abgesehen), welcher die Dinge im Rahmen seines Unternehmens erwirbt. Dieser muss die Lieferung dan dem Inergemeinschaftlichen Erwerb zufolge in seinem Land (hier Niederlande) versteuern.


    Ausfuhrlieferung liegt nur dann vor, wenn der Gegenstand direkt ins Drittland vesendet wird. Bei Mitnahme des Gegenstandes vom Abnehmer müssen Sie denn nachweis führen, dass es so ist. (Verzollung bzw. Anmeldung der Einfuhrumsatzsteuer im Drittland.


    Auch wenn ich damit dem fragenden jetzt ein wenig das lesen erspart habe!

  • Danke schön, habe das inzwischen auch im Gesetz gelesen. Aber meine Frage der Umsatzsteuer ist damit noch nicht beantwortet, muss ich denn jetzt die Umsatzsteuer abführen bzw. buchen?
    Wenn ja, normales Kto. 8400 oder welches nehme ich dafür?


    Gruß
    Ralf

  • Je nachdem was denn nun ist.
    steuerfreie Lieferung -> 8120
    ig Lieferung -> 8125
    Erlöse -> 8200
    Erlöse 7% -> 8300
    Erlöse 19% -> 8400


    Aber das hätten Sie eigentlich auch über ihr Buchungsprogramm herausbekommen können oder gibt es da keinen Kontenplan?

  • Hallo,
    klar kenne ich die verschiedenen Konten, aber ist man nun steuerpflichtig im Innland bei Verkäufen ins Ausland oder nicht?
    EU/EG?
    Schweiz etc?


    Hatte doch geschrieben, das der Verkauf ein gewerblicher an eine private Preson war, einmal Schweiz, einmal Niederlande?


    Danke für die Geduld, aber ic hglaube diese Fragen interessieren sehr viel kleinunetrnehmer, die UsT Steuern ausweisen.

  • Was hat Ihnen denn der Blick in die oben zitierten §§ gesagt?


    Wenn wir Ihnen das jetzt hier vorkauen, machen Sie es dieses eine Mal richtig und höchstwahrscheinlich die nächsten 30 x falsch.


    Eine gewisse Grundverantwortung für das eigene Unternehmen ist trotz der Existenz eines Forums nötig!


    Nix für ungut, die Catja

  • Zitat von "Ralf Bielawny"


    Danke für die Geduld, aber ic hglaube diese Fragen interessieren sehr viel kleinunetrnehmer, die UsT Steuern ausweisen.



    Kleinunternehmer führen keine USt ab, § 19 UStG


    Wir beantworten hier ja gerne Fragen, aber vorkauen is nicht.
    Eigene Hirnleistung schadet nicht!

  • Zitat von "Clematis"

    Eigene Hirnleistung schadet nicht!


    Ist aber meist zuviel verlangt!


    Ich selber bin nicht gewillt, Schema-F-Lösungen zu posten, wenn ich mir nahezu sicher bin, dass sich der TE nicht selber mit dem Thema auseinandersetzen möchte. Und wer das Grundsystem nicht begriffen hat, wird entweder


    a) bei jeder zweiten Rechnung, die er schreibt, wieder nachfragen müssen
    oder
    b) schematisch immer den gleichen Fehler machen.


    Daher: Bitte mit den o.g. §§ auseinandersetzen und mal einen eigenen fundierten Lösungsansatz machen; den kommentieren/korrigieren wir gerne!


    Gruß, die Catja

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Umsatsteuer verkäufe Ausland“ zu „Umsatzsteuer Verkäufe Ausland“ geändert.