Beim Ausdruck fehlt Formular FW

  • Ich habe in das Formular FW Daten zum häuslichen Arbeitszimmer eingetragen. Förderung erhalte ich keine. Diese Daten sind auch über den Menüpunkt Sonstiges abrufbar. Beim Ausdruck wird dieses Formular mitsamt Anlagen aber nicht angezeigt. Woran liegt das? Werden die Daten dann auch nicht mitberechnet?

  • Die Anlage FW ist nicht für ein Arbeitszimmer, sondern für die Förderung nach § 10e (VORGÄNGER der Eigenheimzulage).

  • Ja, ist mir klar, aber wo soll ich sonst die Arbeitszimmerkosten erfassen. Außerdem werde ich auch über Das Formular "Sonstiges" dahin geleitet.
    Wie bekomme ich nur davon einen Ausdruck?

  • Wenn das klar ist, sollte ach klar sein, dass die Anlage FW nicht abzugeben ist, wenn keine Fördemögöichkeit besteht.
    Ein amtliches Formular "Sonstiges" gibt es nicht. Höchstens die Anlage SO für Sonstige Einkünfte.


    Bei welcher Art von Einkünften soll das Arbeitszimmer denn berücksichtigt werden? (Danach, ob die Voraussetzungen für den Abzug des Arbeitszimmers gegeben sind, frage ich auch gleich noch: Mittelpunkt der GESAMTEN beruflichen/betrieblichen Betätigung?)

  • Danke für die Antwort.
    Ich bin selbstständig im Nebenberuf und erfasse meine Ausgaben u. Einnahmen mit der EÜR. Die Ausgaben für das Arbeitszimmer (ja, Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit) buche ich als Sammelposten.
    Da aber die Aufwendungen gemischter Natur sind, und mehrheitlich nicht direkt dem Arbeitszimmer zuzurechnen, erfasse ich zur Ermittlung des Sammelbetrags die Belege bei den Aufwendungen für Arbeitszimmer - wie oben genannt. Ich brauche aber als Beleg für das Finanzamt die Aufstellung der Kosten.

  • Zitat von "Salina"

    Ich bin selbstständig im Nebenberuf [...] Die Ausgaben für das Arbeitszimmer (ja, Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit)


    Mittelpunkt der GESAMTEN betrieblichen und beruflichen Betätigung (d.h. Haupt- und Nebenberuf zusammen)?

  • Ja, ich mache das schon mehrere Jahre, das FA weiß Bescheid und rechnet das auch so. Bisher hat auch der Ausdruck der Liste immer funktioniert. Nur im letzten Jahr nicht mehr und dieses Jahr nun auch nicht.

  • Ich will ja nicht nerven, aber was noch 2006 für das Arbeitszimmer galt, gilt halt seit 2007 nicht mehr...


    => [url=http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/187,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]>>klick<<[/url]

  • Kurz gesagt, das AZ muss den Mittelpunkt der gesamten berufl. Tätigkeit darstellen, und das dürfte bei einer Nebentätigkeit nicht gegeben sein.
    Aber wenn, sind es BA bei den selbstst. Einnahmen und in der EÜR zu erfassen, hat aber gar nichts mit der Anlage FW, SO o. sonst. zu tun.