Konto für Umsatzsteuer 10,7 %

  • Hallo!


    Ich habe folgendes Problem! Ich will demnächst mit dem Verkauf von Pflanzen beginnen. Da diese Waren dem ermäßigten Steuersatz von 10,7 % unterliegen, sollte ich meine Einnahmen sicherlich aus so verbuchen. Da es aber nur Erlös-Konten mit 7, 16 und 19 % USt gibt, hier meine Frage.
    Wenn ich z.B. Konto 8300 (im WISO-Rechnungsbuch) kopiere um eines neues Konto anzulegen, auf welche steuerlichen Verknüpfungen muss ich dann achten, damit keine fehlerhaften Buchungen entstehen? Welche Kontonummer ist für die Neuanlage zu empfehlen?
    Danke für die Hilfe :D


    JK

  • Werden die Pflanzen denn im Rahmen eines land- und forstwirtschafltichen Betriebes, verkauft, so dass die Durchschnittssatzbesteuerung überhaupt anwendbar ist?
    Und wenn ja-diese USt wird nicht separat verbucht, da sie auch nicht an das FA abgeführt wird, da die Vorsteuer in Höhe der USt festgesetzt wird, und sich so nie eine Zahlung an das /Erstattung vom FA ergibt.

  • Zitat von "Clematis"

    Werden die Pflanzen denn im Rahmen eines land- und forstwirtschafltichen Betriebes, verkauft, so dass die Durchschnittssatzbesteuerung überhaupt anwendbar ist?


    Da ich Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinne, sollte ich (gem. § 24 (2) Ziff. 1 UStG) ein land- und forstwirtschaflticher Betrieb sein. Oder?


    Zitat von "Clematis"

    Und wenn ja-diese USt wird nicht separat verbucht, da sie auch nicht an das FA abgeführt wird, da die Vorsteuer in Höhe der USt festgesetzt wird, und sich so nie eine Zahlung an das /Erstattung vom FA ergibt.


    Wie jetzt, ich nehme USt ein und brauche diese nicht ans FA abzuführen? Wie verrechne ich dann die gezahlte Vorsteuer für Anschaffungen zur Ausübung der Gewerbetätigkeit?
    Bin total verwirrt... :?:

  • Zitat von "jkhgw"


    Da ich Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinne, sollte ich (gem. § 24 (2) Ziff. 1 UStG) ein land- und forstwirtschaflticher Betrieb sein. Oder?


    Wenn Du tatsächlcih Urproduktion betreibst, könnte das zutreffen.




    Zitat

    Wie jetzt, ich nehme USt ein und brauche diese nicht ans FA abzuführen? Wie verrechne ich dann die gezahlte Vorsteuer für Anschaffungen zur Ausübung der Gewerbetätigkeit?
    Bin total verwirrt... :?:


    Gar nicht, das ist ja der Trick bei der Differenzbesteuerung:
    Du weist 10,7 % in Deinen Rechnungen aus, und führst diese nicht an das FA ab.
    Im Gegenzug bekommst Du keine Vorsteuer aus Deinen Eingangsrechnungen erstattet.

  • Zitat

    Gar nicht, das ist ja der Trick bei der Differenzbesteuerung:
    Du weist 10,7 % in Deinen Rechnungen aus, und führst diese nicht an das FA ab.
    Im Gegenzug bekommst Du keine Vorsteuer aus Deinen Eingangsrechnungen erstattet.


    Ok, dies habe ich soweit begriffen :shock:


    Nun das nächste Problem! Ich vertreibe über eBay auch andere Sachen (z.B. Bücher, CDs), die der normalen USt unterliegen. Wie ist das nun, kann ich das dann als ein Gewerbe laufen lassen (z.B. onlineHandel) oder muss ich die Einahmen aus dem Pflanzenverkauf als gesondertes Gewerbe anmelden? Meine Frage geht dahin, ob ich die Pflanzen (auch wenn sie aus eigener Zucht stammen) dann mit einem Steuersatz von 7 % verkaufen darf? Oder bin ich an die 10,7 % gebunden?

  • Man kann auf die Anwendung der Differenzbesteuerung verzichten.
    Oder man wendet auf die Umsätze nach § 24 UStG an, und auf die übrigen Umsätze nicht.