Druck/Ausgabe - Auswahl der Dokumente

  • Voll elektronische Abgabe der Steuererklärung (ausser Belege und Rechnungen).
    Was betrifft der Auswahl im linken Fensterteil Druck/Ausgabe "Auswahl der Dokumente" ?
    Nur die auszudruckende Dokumente, falls zutrifft (ich verzichte darauf).
    Oder auch die an FA übertragene Erklärungsteile ?
    Zweite Option wäre wenig logisch.


    In der Endphase das Sparbuch fragt nach Abspeichern des Übertragungsprotokols in xps Datei zwei Mal.
    Wobei die zweite anschliessend immer gelöscht wird. Warum die zweifache Anfrage nach Abspeichern ?

  • Wie soll den übermittelt werden, normal Elster o. in authentifizierter Form?


    In beiden Fällen muss jedoch die notwendigen Belege (bspw. Steuerbescheinigungen, Anlage VL usw.) postalisch nachgereicht werden. Der Ausdruck der komprimierten Erklärung muss ausgedruckt, unterschrieben und zum FA geschickt werden bei normaler Elster Übertragung. Ob man ein Exemplar behalten möchte, kann man selber entscheiden.
    Bei der authentifizierten Übermittlung ist die komprimierte Erklärung nicht nötig.

  • Zitat von "Opa"

    Wie soll den übermittelt werden, normal Elster o. in authentifizierter Form?


    Voll elektronisch - mit Signatur. Nur Belege und Rechnungen werden postalisch zugesandt.
    Anschreiben habe ich auch mit Sparbuch erstellt wird dieses mit Steuerklärung automatisch an FA
    mitübertragen ? Unabhängig vom Auswahl in dem Druck/Abgabe Fenster ?
    Betrifft der Formularauswahl in dem Druck/Abgabe-Fenster nur den lokalen Ausdruck od.
    auch die elektronische Übertragung an FA ?



    Übrigens: Bei Zusammenveranlagung und voll elektronischer Abgabe.
    Die Signatur ist Unterschrift einer Person.
    Konventionelle Steuererklärungen müssen bei Zusammenveranlagung von beiden Partnern unterschrieben werden.
    Mit Sparbuch geht es nicht. Nur eine Signaturdatei einzustellen.

  • Die elektronische Signatur ist nicht als Unterschrift für eine Person gedacht, sondern als Nachweis, daß die elektronische Übermittlung wirklich vom Steuerpfl. bzw. der authentifizierten Stelle kommt. Damit ist eine Unterschrift nicht nötig, weil gewissermaßen klar ist, daß die Erklärung nur von Ihnen kommen kann.