Differenzen im Program bei Vorsorge

  • Ich stelle eine mich überraschende Differenz im Programm fest:


    Laut Steuerberechnung des Programm habe ich einen Betrag A als "Vorsorgeaufwendung". DIeser Betrag A wird vom "Gesamtbetrag der Einkünfte" abgezogen und führt zu "zu versteuernden Einkommen".


    Nach Runterladen des Steuerbescheides lese ich aber im "Vergleich mit Elster - Steuerbescheid" in der Zeile "Vorsorgepauschale nach Alterseinkünftegesetz" einen Betrag B in den Spalten unter Finanzamt als auch Programm. M.E. ist das ein Widerspruch des Programmes in sich, oder irre ich mich!?


    Nicht ganz überraschenderweise (oder doch?) wird dann im "Vergleich mit Elster - Steuerbescheid" in der Zeile "zu versteuernden Einkommen" in der Spalte Programm eine Betrag angegeben der wieder zu A passt - aber natürlich nicht zu B. Wodurch sich in diesem Formular eine Lücke von A-B ergibt.


    Woher kommt die Differenz von A und B?


    P.L.

  • *Wahrsagekugelreib*


    Keine Ahnung.
    Mit "A" und "B" rechnet sich´s auch so schlecht, Zahlen wären einfacher!


    Und-wie berechnet das FA die Vorsorgeaufwendungen, wie das Programm?


    PS: Ich vermute einen Eingabefehler, was wurde denn bei "Es besteht Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberleistungen zur KV" angegeben?

  • Zitat von "Clematis"

    *Wahrsagekugelreib*


    Hätte ich auch gerne!


    Zitat von "Clematis"

    Keine Ahnung.
    Mit "A" und "B" rechnet sich´s auch so schlecht, Zahlen wären einfacher!


    Na denn: A=6471, B=5829


    Zitat von "Clematis"

    Und-wie berechnet das FA die Vorsorgeaufwendungen, wie das Programm?


    Ich habe den Steuerbescheid noch nicht auf Papier. Unterm Strich: FA sagt A, das Programm sagt eben je nach Ausdruck A bzw. B.



    Zitat von "Clematis"


    PS: Ich vermute einen Eingabefehler, was wurde denn bei "Es besteht Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberleistungen zur KV" angegeben?


    Eingabefehler könnte natürlich sein. Wo steht denn diese Frage nochmal?


    Dabei fällt mir ein: ich beziehe "steuerfreie Arbeitgeberleistungen zur KV", meine Frau ist allerdings nicht sozialversicherungspflichtig (ale Angestellte einer GmbH mit Minderheitsbeteiligung) und erhält also keine "steuerfreie Arbeitgeberleistungen zur KV" oder RV. Letzteres konnte ich im WiSo Sparbuch mangels Auswahlmöglichkeit nicht korrekt eingeben.

  • Zitat von "pl61"

    Dabei fällt mir ein: ich beziehe "steuerfreie Arbeitgeberleistungen zur KV", meine Frau ist allerdings nicht sozialversicherungspflichtig (ale Angestellte einer GmbH mit Minderheitsbeteiligung) und erhält also keine "steuerfreie Arbeitgeberleistungen zur KV" oder RV. Letzteres konnte ich im WiSo Sparbuch mangels Auswahlmöglichkeit nicht korrekt eingeben.

    Es kann eine richtige Antwort beschleunigen, wenn einem schon bei Fragestellung alles eingefallen ist. Warum eine Angestellte einer GmbH nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen sollte, das ist mir gerade etwas rätselhaft. Da es sich hier aber offenbar um eine GmbH-Geschäftsführerin handelt, gibt es dahingehend gewisse Besonderheiten. Ich vermute mal, das Finanzamt hat dies erkannt und den Arbeitslohn der Ehefrau bei der Kürzung des Vorwegabzugs außen vorgelassen, so wie es evtl. richtig wäre. Denn das Finanzamt gewährt Ihnen ja offenbar einen höheren Betrag bei den Vorsorgeaufwendungen als WISO. Und das ist ja schonmal erfreulich. Die meisten Fragesteller haben das Problem, dass das Finanzamt eben weniger gewähren will, ob bei den Sonderausgaben oder Werbungskosten, oder wo auch immer. Ich frage mich nun gerade, ob Ihre Frau sich selbst versichert oder ob Sie, ggf. unrechtmäßig, in Ihrer Familienversicherung mitversichert ist.


    Sie sehen, im Steuerwesen braucht es immer Zahlen, Zahlen, Zahlen... um einen Sachverhalt annähernd richtig beurteilen zu können.

  • Zitat von "Oerdiz"

    Es kann eine richtige Antwort beschleunigen, wenn einem schon bei Fragestellung alles eingefallen ist.


    Verstehe ich ja, setzt aber voraus, das man weiß was einem alles einfallen soll. In diesem Fall war es ein Hinweis in den Antworten, was mich erinnerte.



    Zitat von "Oerdiz"


    Da es sich hier aber offenbar um eine GmbH-Geschäftsführerin handelt,


    Nein, ist sie nicht. Näheres habe ich aber gerade nicht parat. Falls es in diesem Zusammenhang wichtig ist, werde ich nachsehen.



    Zitat von "Oerdiz"

    Denn das Finanzamt gewährt Ihnen ja offenbar einen höheren Betrag bei den Vorsorgeaufwendungen als WISO.


    Leider eben nein. Ich habe mich bei meinem zweiten Beitrag oben leider verschrieben. Richtig heißen muß es: "FA sagt B, das Programm sagt eben je nach Ausdruck A bzw. B". Und B ist eben kleiner als A. A=6471, B=5829.

  • Nun, wir müssen eruieren, was die Frau macht und was sie dort ist. Wenn sie nur Anteile hat ohne an der Geschäftsführung mitzuwirken, dann käme auch § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG in betracht, so dass ihre Einkünfte garnicht als Arbeitslohn zu werten wären. Das sind jedoch Thematiken, wo Sie lange suchen müssen, bevor man einen findet, der sich da so richtig gut auskennt.


    Ich gehe davon aus, dass das FA den Vorwegabzug nicht richtig gekürzt hat und den Arbeitslohn der Ehefrau dort mit einbezogen hat.


    Mich würde interessieren, wie die Lohnsteuerbescheinigung der Ehefrau aussieht, wenn es denn eine gab.

  • Zitat von "Clematis"

    Was wurde denn im Mantelbogen, Seite 3, Zeile 67 angegeben?


    Da steht 1 / 1. Das zumindest ist falsch. Müßte wohl heißen 1 / 2. Da ich ja nichts direkt im Mantelbogen eingetragen habe, interessiert mich, wo ich etwas falsch gemacht habe.


    Führt dieser falsche Eintrag nun zu dem Abzug bei den Vorsorgeaufwendungen beim FA?


    Selbst wenn der Fehler bei mir liegt, verstehe ich dennoch nicht, warum das WiSo Sparbuch mir je nach Ausdruck (s.o.) zwei verschiedene Werte liefert.

  • Zitat

    Da ich ja nichts direkt im Mantelbogen eingetragen habe, interessiert mich, wo ich etwas falsch gemacht habe.

    Wahrscheinlich bei der Eingabe der LSt-Bescheinigung bzw. der "Berufsgruppe".

  • Zitat von "Opa"

    Wahrscheinlich bei der Eingabe der LSt-Bescheinigung bzw. der "Berufsgruppe".


    Ok. Aber was trage ich da nun ein? Meine Frau ist eben Angestellte einer GmbH und hat als solche eine Lohnsteuerkarte, wird aber sozialversicherungstechnisch wie eine Selbständige behandelt.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "pl61"

    Meine Frau ist eben Angestellte einer GmbH und hat als solche eine Lohnsteuerkarte, wird aber sozialversicherungstechnisch wie eine Selbständige behandelt.


    Woraus schließen Sie das ?

  • Zitat von "Petz"

    Woraus schließen Sie das ?


    Äh was?


    Sagen wir mal so: Sie hat einen Arbeitsvertrag mit der GmbH. Ihr Gehalt aus der GmbH bezieht sie netto mit Lohnsteuerkarte und die GmbH behält die Lohnsteuer ein. AG-Zuschüsse zu RV, AV und KV erhält sie aber nicht, da sie nicht sozialversicherungspflichtig ist. Letzteres wurde "amtlich" festgelegt nach Analyse durch Ihre Krankenversicherung vor ein paar Jahren. Damals wurden auch die in der Vergangenheit gezahlten Beiträge der RV und AV (teilweise) zurückgezahlt. Könnte sein, dass ich das formal nicht korrekt beschreibe, mir liegt diese Festlegung gerade nicht vor. Ich werde am WE mal nachsehen.


    Wie ich das im WiSo Sparbuch korrekt erfasse, weiß ich nicht.

  • Wahrscheinlich schließt er das daraus, dass die Frau keine Sozialversicherungsbeiträge zahlt und eben nicht sozialversicherungspflichtig ist.


    Zumal sie ja eine Minderheitsbeteiligung hat.


    Wir werden hier wohl leider nicht zur Aufklärung beitragen können, weil der Fragenden ja selbst - leider - keine Ahnung hat, was das Arbeitsverhältnis in der GmbH angeht, wo sie beteiligt ist.


    Ich hatte ja bereits auf § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG hingewiesen, leider wurde mein Beitrag ignoriert.


    Insofern sehe ich die weitere Diskussion hier als sinnlos an, weil der Fragende leider so garnichts hier beitragen kann, was den Usern weiterhilft.

  • Zitat von "Oerdiz"

    Wahrscheinlich schließt er das daraus, dass die Frau keine Sozialversicherungsbeiträge zahlt und eben nicht sozialversicherungspflichtig ist.


    stimmt


    Zitat

    Zumal sie ja eine Minderheitsbeteiligung hat.


    stimmt


    Zitat

    Wir werden hier wohl leider nicht zur Aufklärung beitragen können, weil der Fragenden ja selbst - leider - keine Ahnung hat, was das Arbeitsverhältnis in der GmbH angeht, wo sie beteiligt ist.


    Wie lautet die Frage?


    Zitat

    Ich hatte ja bereits auf § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG hingewiesen, leider wurde mein Beitrag ignoriert.


    Nein, wurde er nicht. Aber was mir das hilft, habe ich nicht verstanden.


    Zitat

    Insofern sehe ich die weitere Diskussion hier als sinnlos an, weil der Fragende leider so garnichts hier beitragen kann, was den Usern weiterhilft.


    Das ist schade, aber was soll ich denn ungefragt beitragen, wenn ich nicht weiß, welche Information fehlt? Ich kann schlecht alle 50+ Seiten unserer Steuererklärung oder Ihren Arbeitsvertrag beilegen. Im Übrigen waren die Hinweise in den Postings schon hilfreich genug um zu erkennen, wo der Fehler liegen könnte. Nur reicht es eben noch nicht um diesen zu beseitigen.


    Eine Rückfrage hatte ich in Ihren Postings nicht erkannt. Bei mir enden solche mit "?". Das etwa: "Ich frage mich nun gerade, ob Ihre Frau sich selbst versichert oder ob Sie, ggf. unrechtmäßig, in Ihrer Familienversicherung mitversichert ist."? Antwort darauf: sie ist selbst krankenversichert und zahlt die Beiträge hierzu voll aus dem Nettogehalt. Keine staatliche RV und AV.

  • Zitat von "pl61"


    ...


    Wie ich das im WiSo Sparbuch korrekt erfasse, weiß ich nicht.


    So, jetzt liegt mir der alte Bescheid der Krankenkasse vor: dort steht tatsächlich wie oben beschrieben, daß meine Frau zwar Arbeitnehmer aber eben dennoch nicht sozialversicherungspflichtig ist. Grund u.a.: meine Frau kann ihre Tätigkeit ... frei bestimmen und gestalten. ... keine Weisungsgebundenheit ... Spezialkentnisse ...


    Im Mantelbogen Seite 3, Zeile 67 sollte wohl also 1/2 stehen. Nur wie bringe ich das dem Programm bei? Die Auswahl "nicht sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer" finde ich nicht.

  • Dann muss in Zeile 67 bei der Frau eine 2 rein. Und da diese sozialversicherungsfrei ist, darf auch der Vorwegabzug nicht um Anteile des Arbeitslohns der Ehefrau gekürzt werden.


    Offenbar ist das Steuerprogramm überfordert oder aber der Anwender? :D :D :D

  • Zitat von "Oerdiz"

    Dann muss in Zeile 67 bei der Frau eine 2 rein. Und da diese sozialversicherungsfrei ist, darf auch der Vorwegabzug nicht um Anteile des Arbeitslohns der Ehefrau gekürzt werden.


    Offenbar ist das Steuerprogramm überfordert oder aber der Anwender? :D :D :D


    Ja genau! :lol: :lol: :lol:
    Offensisichtlich beide - ich hatte eigentlich gehofft, das meine Überforderung durch Fähigkeiten des Programmes ausgeglichen würden. Das scheint aber nicht der Fall zu sein.


    Und nun:?: