tatsächliche Fahrtkosten bei berufsbegleitendem Studium

  • Hallo zusammen,


    nach einem aktuellen Urteil (http://www.bundesfinanzhof.de/…gen/2008.6.11/6R6605.html) können bei einem langfristigen, aber begrenzten Abendstudium auch nach 3 Monaten die tatsächlichen Fahrtkosten statt der Entfernungspauschale angesetzt werden.


    Das Studium habe ich Sep. 2007 begonnen. Es ist mein erstes Studium und berufsbegleitend. Es wurde von mir allein entschieden, es zu machen. Ich möchte die gesamten Ausgaben dafür als Sonderausgaben ansetzen. (Als Werbungskosten wäre nachteilig, da ich sowieso weit unter der Pauschale liege und ich jährlich weit weniger als die 4000 Euro Sonderausgabenhöchstbetrag zahle. Inhaltlich wäre es ohne weiteres als berufsbezogen deutbar [und somit Werbungskosten])


    In Wiso Sparbuch 2008 kann ich jedoch bei den Ausbildungskosten unter Sonderausgaben nur die Entfernungspauschale eintragen. Da es nur 4 km von der Wohnung bis zur Uni sind (mit KFZ), lässt das Programm diese 4 km unter die gekürzte Entfernungspauschale fallen (< 21 km). Ich möchte aber die tatsächlichen Kosten eintragen können. Also z.B. 61 Tage x (4 km x 2) x 0,30 Euro = 146,40 Euro. Wo bzw. wie kann ich an dieser Stelle die tatsächlichen Fahrtkosten angeben? - Ich könnte zwar diese Rechnung als Dienstreisen eintragen, allerdings wären das Werbungskosten. Und ich möchte nicht, dass der Sachbearbeiter dann sämtliche Kosten als Werbungskosten ansieht. - Ist hier ggf. eine Programmerweiterung nötig?


    Gruß
    Erwin

  • Das gleiche Problem habe ich mit meinen Fahrtkosten für das Erststudium auch. Ich habe mir jetzt eine "Krücke" gebastelt indem ich die Fahrtkosten unter "sonstige Aufwendungen" im Rahmen der SA eingegeben habe. Zur näheren Erläuterung erhält das FA ein von mir geschriebenes Fahrtenbuch.


    Dass man die Fahrtkosten nicht an der dafür vorgesehenen Stelle eingeben kann, scheint ein Fehler des progs zu sein.

  • Das Urteil bezieht sich auf Fortbildungsmaßnahmen. Sie versuchen, Ausbildungskosten bis zu 4.000 Euro geltend zu machen. Hierzu ein älteres Urteil
    http://www.jurawelt.com/gerich…sonstige/steuerrecht/3511.


    Ab 2004 wurden die Ausbildungskosten neu geregelt, § 12 Nr. 5 EStG.


    Siehe BMF-Schreiben vom 4.11.2005




    Es bringt daher nichts, hier uralte Urteile zu posten, die mit der momentanen Gesetzeslage überhauptnichts mehr zu tun habne.