Portokosten durchlaufender Posten (EÜR)?

  • Hallo,
    ich bin die Neue :wink: , habe mich eben gerade angemeldet.
    Und wende mich schon gleich mit einer Frage an die community: wie verbuche ich meine Portokosten korrekt? Ich verwende den Kontenrahmen SKR04. So weit ich weiß, gehören Portokosten zu dem sie verursachenden Artikel (Nebenkosten tragen Schicksal der Hauptleistung). Demnach müßte ich die Portokosten als USt-pflichtige Einnahme verbuchen (z. B. 1800 Bank an 4400 Erlöse 19%, an 3806 USt 19%). Wenn meine Information richtig ist, würde sich der Buchungssatz um " an 6800 Porto" erweitern.
    Oder kann ich die Umsatzsteuer als durchlaufenden Posten buchen? Der Buchungssatz hieße dann 1800 Bank an 1370 durchlaufender Posten. Kurze Erklärung: ich stelle meinen Kunden mit der Rechnung die Portokosten in Rechnung, die diese dann mit dem Gesamtrechnungsbetrag an mich zahlen (keine Kleinunternehmerregelung nach § 19).
    Wie buche ich korrekt? Ich muß gestehen, daß ich im Moment ein wenig auf dem gedanklichen Schlauch stehe...
    Vielen Dank für eine Antwort oder einen Gedankenschubs in die richtige Richtung sagt
    Wuschel I

  • Oh, da läuft einiges durcheinander...


    1. Wenn Kleinunternehmer, § 19 UStG, wieso dann USt-pflichtige Einnahme?
    2. wieso "an 6800"?
    3. und wieso "Durchlaufende Posten"?

  • Hallo,
    danke für die schnelle Reaktion. Hier die Antworten auf die Fragen:
    1. der Hinweis sollte erläutern, daß ich die Kleinunternehmerregelung n i c h t in Anspruch nehme, sprich: die Unternehmung ist Umsatzsteuerpflichtig.
    2. "an 6800" in diesem Fall, da der Kunde durch den Zahlungseingang die Portokosten bezahlt. Mir ist klar, daß es normalerweise "6800 an..." heißt, da Portokosten für die Unternehmung einen Aufwand darstellen (andersherum wäre auch ganz nett 8) ).
    3. "Durchlaufender Posten" weil: Kunde zahlt 0,55€ Portokosten, die ich beim Versand bezahle. Also: ich verauslage, Kunde zahlt Portokosten zurück.


    Alles falsch?

  • Sorry, hatte das "keine" überlesen.


    6800 wird nur bei Verausgabung der Portokosten bebucht.
    Werden die Portokosten an den Kunden weiter berechnet, handelt es sich um regulären, ust-pflichtigen Umsatz, der auch als Umsatz verbucht wird!