Angabe UST-Voranmeldung innergemeinschaftlicher Erwerb

  • Hallo zusammen,


    ich habe letzte Woche die USt-Voranmeldung für August 2008 abgegeben. Ich hatte zwei Rechnungen aus Österreich, die nach § 15 (1) 3 innergemeinschaftlichen Erwerb darstellen (Steuer-ID habe ich).


    Leider ist mir gestern aufgefallen, dass ich nur in Zeile 61 die Vorsteuer auf den inngermeinschaftlichen Erwerb angegeben habe. :(


    Ich glaube aber, ich hätte auch in Zeile 89 den innergemeinschaftlichen Erwerb angeben müssen?!?


    Muss ich dies dem Finanzamt gleich mitteilen?


    Grüße


    A. Maier