Hallo zusammen,
ich habe letzte Woche die USt-Voranmeldung für August 2008 abgegeben. Ich hatte zwei Rechnungen aus Österreich, die nach § 15 (1) 3 innergemeinschaftlichen Erwerb darstellen (Steuer-ID habe ich).
Leider ist mir gestern aufgefallen, dass ich nur in Zeile 61 die Vorsteuer auf den inngermeinschaftlichen Erwerb angegeben habe.
Ich glaube aber, ich hätte auch in Zeile 89 den innergemeinschaftlichen Erwerb angeben müssen?!?
Muss ich dies dem Finanzamt gleich mitteilen?
Grüße
A. Maier