1% Regelung

  • Hallo zusammen,


    bin etwas verwirrt...bei den bisherigen USt-Voranmeldungen habe ich denm im Rahmen der 1%-Regelung anfallenden USt-Anteil nicht angegeben, weil es hieß, dies würde im Rahmen der jährlichen USt-Abgabe gemacht....nun höre ich von anderer Seite, dass dies monatlich mit in die USt-Voranmeldung hineinmüsste....Sind somit die bisherigen Voranmeldungen falsch? Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?


    Vielen lieben Dank im voraus!



    Grüßle


    A. Maier

  • Das gehört wirklich in die monatliche VA.


    Aus Vereinfachungsgründen wird es auch manchmal erst am Jahresende mit dem Jahresabschluss verbucht, was aber nicht richtig ist.

  • Das wäre korrekt.
    Es sollte aber genügen, die bisher aufgelaufenen Beträge mit der laufenden VA anzumelden.


    Da ich aber schon erlebt habe, dass ein FA einem Stpfl. "einen Strick" daraus drehen wollte, sollten Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Voranmeldungsstelle absprechen (Telefonat - mit detaillierter Gesprächsnotiz, Te.-Nr., Name, Datum, Uhrzeit).


    Gruß