Umsatzsteuererklärung erstellen

  • Seit 10 Jahren arbeite ich, neben meinem Beruf als Physiotherapeut, auch als freier Mitarbeiter in einer Praxis und als Lehrtherapeut bei der Vojta - Gesellschaft in München. In meiner Einkommensteuererklärung habe ich diese zusätzlichen Einkommen immer angegeben und nachversteuert. Bisher ohne Probleme. Die Einnahmen aus der Lehrtätigkeit liegen unter 17.000 euro. Jetzt möchte das Finanzamt zum erstenmal eine Umsatzsteuerklärung (obwohl ich kein Gewerbe angemeldet habe), da ich als "Unternehmer" zur Abgabe verpflichtet sei. Wieso plötzlich? ...muss ich wirklich? Wer hat einen Rat für mich?

  • Hallo,


    das Finanzamt stuft Dich wohl als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Satz 1 UStG ein. Danach bist Du verpflichtet einmal jährlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Damit prüft das Finanzamt, ob Dein Status noch gerechtfertigt ist, oder ob Du unter Umständen zukünftig verpflichtet bist, auf Deine Leistungen USt zu erheben.


    Ich empfehle Dir, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um zu klären, ob diese Einstufung des FA berechtigt und gerechtfertigt ist. Wenn nein, dann solltest Du dagegen Widerspruch einlegen.

    Als Physiotherapeut (Heilberufe) brauchst Du meiner Meinung nach auch kein Gewerbe anmelden, da dieser Berufstand freiberuflich tätig ist.


    Gruss
    KH

  • Fr Freiberufler gibt es keine Gewerbeanmeldung, da kein Gewerbe betrieben wird.
    Bei hysiotheraeuten ist zu unterscheiden, ob sie heilberuflich tätig werden, oder z.B. als Fitnesstrainer. Im zweiten Fall ist es gewerblich.


    Was die USt betrifft:


    Umsatzsteuer hat mit einer Gewerbeanmeldung nichts zu tun.


    Auch, wenn man ausschließlich USt-freie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung tätigt, ist das FA berechtigt, eine USt-Erklärung zu fordern. Dese Umsätze sind auf der Eückseite der Anlage UR zu erklären.


    Gleiches gilt selbstverständlich auch für die "Kleinunternehmer".
    Für die sind auf dem Hauptvordruck auf der Seite 1 die Zeilen 24 und 25 gemacht.


    Ggf. hilft, - wenn wirklich ausschließlich steuerfreie, heilberufliche Umsätze getätigt werden, ein Anruf beim FA zur Klarstellung und die Frage, ob das USt-Signal nicht gelöscht werden kann.


    Aber Vorsicht: Der gesonderte Verkauf von Thera-Bändern etc. kann ggf. zur Steuerpflicht führen!


    Gruß, die Catja