Abfindungsrechner

  • Hallo zusammen,


    ich befinde mich momentan im Erziehungsurlaub bis Dezember 2008. Nun gibt es meinen Arbeitsplatz nicht mehr und mir wurde ein Auflösungsvertrag eine Abfindung angeboten.
    Wenn ich nun den Abfindungsrechner benutze werde ich immer nach dem vorraussichtlichen Arbeitslohn gefragt. Was muss ich hier eintragen? Da ich ja dieses jahr noch im Erziehungsurlaub bin habe ich ja keinen Jahreslohn kann ich hier 0,00 eintragen oder muss ich eintragen was ich in diesem Jahr verdient hätte wenn ich arbeiten gegangen wäre?


    Gruß Ferelya

  • Wenn keine weiteren EK vorliegen ist 0 einzutragen. Aber je nach Höhe der Abfindung und des Elterngeldes bzw. weiterer Lohnersatzleistungen, kann der Rechner fehlerhaft rechnen, da das Elterngeld dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegt. Das wird bei den gängigen Abfindungsrechnern nicht berücksichtigt.

  • Die Grundlagen der Besteuerung einer Abfindung nach der Fünftelregelung werden auch hier beschrieben. Anhand deines sonstigen zu versteuernden Einkommen (kann auch 0 sein) und der Abfindungshöhe kannst du mit dem Abfindungsrechner die Höhe der Steuern ausrechnen