Rechnung verbuchen wenn Kunde nicht zahlen kann

  • Ich habe das Problem dass ich eine Leistung für einen Kunden erbracht habe und eine Rechnung ausgestellt habe. Der Kunde hat inzwischen Insolvenz angemeldet und es ist auch mangels Masse nichts zu holen. Wie verbucht man die austehende Rechnung?

  • Bilanz üder EÜR?


    In der EÜR ist bei Rechnungstellung nichts zu verbuchen, weil die Rechnungstellung selber wg. § 11 EStG ja noch nicht zur Versteuerung führt.
    Also ist auch nichts zu verbuchen, wenn die Rechnung zweifelhaft wird.

  • das Problem ist natürlich das, das man 4 Wochen für lau arbeitet, Materialaufwendungen hat und man woanders hätte arbeiten können. Der Aufwand müsste ja irgendwo am Jahresende irgendwo als Verlust geltend gemacht werden

  • Zitat

    Der Aufwand müsste ja irgendwo am Jahresende irgendwo als Verlust geltend gemacht werden

    Der Verlust entsteht ja bspw. aus dem Materialeinkauf. Weiterer Aufwand ist ja nicht entstanden, also keine ansetzbaren Kosten. Es liegen halt nur keine Einnahmen vor.