Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Ich wohne seit meiner Geburt in A und arbeite auch hier.
2003 habe ich meinen Lebensgefährten aus dem 200 km entfernten B kennengelernt. Als 2004 unser erster Sohn geboren wurde, haben wir sein Haus in B als unseren gemeinsamen Lebensmittelpunkt - Hauptwohnsitz definiert.
Ich arbeite weiterhin in A und habe seit 2004 A als Nebenwohnsitz und B als Hauptwohnsitz. Mein Lebensgefährte ist selbstständig und so muß ich an den 4 Werktagen, wo ich in A arbeite, unsere Kinder mitnehmen und da in den Kita schaffen. Wir fahren jede Woche heim. In B habe ich seit 2006 zusätzlich ein Nebengewerbe angemeldet.
Bis jetzt ist meine doppelte Haushaltsführung mit der Begründung Familienzusammenführung immer ohne Probleme behandelt worden. Doch jetzt ab 2007 (neue Bearbeiterin) ist mir sie doppelte Haushaltsführung gestrichen worden - Begründung: doppelter Haushalt ist nicht beruflich bedingt. Mein Arbeitsverhältnis und mein Wohnsitz in A beständen schon seither in A.
Ich würde mir meinen nicht üppig bezahlten Job in A keineswegs mehr leisten können, wenn mir der doppelte Haushalt nicht anerkannt werden würde. Ich habe diesen Zweitwohnsitz tatsächlich nur aus beruflichen Gründen. Die zusätzliche Steuerlast lt. geänderten Bescheid von über 1.200 EUR sind enrom für mich!
Was kann ich in meinen Einspruch schreiben?
Viele Grüße und Danke! Dani