Ich bin völlig überrascht...
die ESt-Erklärung + USt-Erklärung 2007 wurde abgegeben und Einkommensteuerbescheid liegt noch NICHT vor.
In der Erklärung weist das Gewerbe (hierbei handelt es sich um ein Nebengewerbe) einen Verlust auf.
Bis jetzt habe ich gedacht, dass wir die Gewerbesteuererklärung nur abgeben müssen, wenn wir einen Gewinn über 24.500€ erzielen. ABER: Nun kam vom FA eine Erinnerung an die Abgabe der Gewerbesteuererklärung nach §149 AO in Verbindung mit §14 a GewStG und 25 GewStDV.
Bis zu dieser Erinnerung (der doch eigentlich eine Aufforderung vorangegangen sein müsste) hat auch unsere Finanzbeamtin (telefonischer Kontakt) nichts dergleichen erwähnt.
Ist die Aufforderung zur Abgabe korrekt?
DANKE!!!