Abgabe der Gewerbesteuer

  • Ich bin völlig überrascht...


    die ESt-Erklärung + USt-Erklärung 2007 wurde abgegeben und Einkommensteuerbescheid liegt noch NICHT vor.
    In der Erklärung weist das Gewerbe (hierbei handelt es sich um ein Nebengewerbe) einen Verlust auf.


    Bis jetzt habe ich gedacht, dass wir die Gewerbesteuererklärung nur abgeben müssen, wenn wir einen Gewinn über 24.500€ erzielen. ABER: Nun kam vom FA eine Erinnerung an die Abgabe der Gewerbesteuererklärung nach §149 AO in Verbindung mit §14 a GewStG und 25 GewStDV.
    Bis zu dieser Erinnerung (der doch eigentlich eine Aufforderung vorangegangen sein müsste) hat auch unsere Finanzbeamtin (telefonischer Kontakt) nichts dergleichen erwähnt.


    Ist die Aufforderung zur Abgabe korrekt?


    DANKE!!!

  • Die Pflicht zur Abgabe der Erklärung hat nichts mit dem Steuer FB zu tun. Dies ist bei der ESt. aber auch bei der GewSt. so. Es muss also eine Erklärung abgegeben werden, auch wenn der EST-FB, oder der GewSt.-FB nicht überschritten werden.
    Wer ein Gewerbe hat, muss eben auch eine Erklärung dazu abgeben.

  • DANKE!
    Ich hatte im Vorfeld einmal die Information, dass ich wenn es so ist, vom FA aufgefordert werde. Nun kam sofort die Erinnerung und da war ich etwas verwirrt.


    Dann mach ich mich mal schnell daran.
    Muss ich etwas besonderes beachten oder gebe ich den Verlust einfach als Gewin ein?