Ich wohne in einer Wohnanlage für das betreute Wohnen und habe mir nur altersbedingt (80) einen Notruf-Knopf in meiner Wohnung installieren lassen.
Kann ich diese Kosten als außergewöhnliche Belastung bei meiner Steuererklärung angeben?
Notruf-Knopf
- mini-matz
- Erledigt
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Das sind keine zwingend medizinisch notwendigen Kosten. Dies geht nur, wenn es ärztl. "verordnet" wurde. Aber alternativ kann hier der Ansatz als haushaltsn. Dienstl. nach § 35a EStG erfolgen, was wahrscheinlich eine bessere steuerl. Auswirkung hat. Mantelbogen Zeile 110. Von den Arbeitsleistungen werden 20% (max. 600,-) von der Steuerschuld abgezogen, wenn eine unbare Zahlung erfolgte.
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Haben Sie denn auch an den Freibetrag für "Heimunterbringung" gedacht? Zeile 97 des Mantelbogens - das bringt 624,-- ohne Pflegebedürftigkeit und 924,-- mit - pro Jahr!
Hibiskuss
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Beim betreuten Wohnen muss nicht auch zwangsläufig die Voraussetzung für den Freibetrag für Heimunterbringung gegeben sein.