Notruf-Knopf

  • Ich wohne in einer Wohnanlage für das betreute Wohnen und habe mir nur altersbedingt (80) einen Notruf-Knopf in meiner Wohnung installieren lassen.
    Kann ich diese Kosten als außergewöhnliche Belastung bei meiner Steuererklärung angeben?

  • Das sind keine zwingend medizinisch notwendigen Kosten. Dies geht nur, wenn es ärztl. "verordnet" wurde. Aber alternativ kann hier der Ansatz als haushaltsn. Dienstl. nach § 35a EStG erfolgen, was wahrscheinlich eine bessere steuerl. Auswirkung hat. Mantelbogen Zeile 110. Von den Arbeitsleistungen werden 20% (max. 600,-) von der Steuerschuld abgezogen, wenn eine unbare Zahlung erfolgte.