Einkommenssteuererklärung Arbeitnehmer und Freiberufler

  • Hallo zusammen,


    ich sitze gerade an der Steuererklärung meines Freundes. Bis August 2006 war er freiberuflich tätig. Ab Septemer dann angestellt und nebenberuflich noch selbständig.
    Meine Frage nun bzgl. der Einkommenssteuererklärung. Muss ich eine für Selbständige machen bis August 2006 und getrennt eine ab September (+ die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit) oder reicht eine Erklärung für beide zusammen???


    Ich habe sie jetzte getrennt, würde also zwei Erklärungen abgeben, bin mir aber aufeinmal unsicher, ob das geht und das richtig ist.
    Vielen Dank für eure Rückmeldung.


    Schöne Grüße


    Monee

  • Das gesamte Jahr ist das Steuerjahr und alle Einkünfte sind zu erfassen; man macht für ein Steuerjahr nur eine Steuererklärung, § 2 Abs. 7 Einkommensteuergesetz.


    Sie ermittelt also den Gewinn, tragen diesen auf Anlage GSE ein und für die nichtselbständige Arbeits nutzten Sie die Anlage N. Alles zusammen mit dem Mantelbogen ist dann die Einkommensteuererklärung fürs Finanzamt.