Welche Art Werbungskosten?

  • Hallo,


    Meine Ehegatte und ich wohnen in Stadt A. Sie ist freie Mitarbeiterin. Sie hat vom 29 März 07 bis 8 Juni 07 in Stadt B (773 Km entfernt vom A)für eine Firma dort gearbeitet. Später, 8 Juli 07 bis 29 Nov 07, hat sie in Stadt C für eine andere Firma gearbeitet.
    Für Periode 1 hatte sie ihre Unterkunft dort selber gesucht und bezahlt, aber bekam Teil der Kosten erstattet. Die Hin-und Rückreise hat sie mit Firmenwagen gefahren. Sie bekam keine Diäten


    Folgende Szenario und Frage:


    - Während die Periode hat sie 3 mal per DB Zug Heimfahrten gemacht. Kann sie die Kosten absetzen? Wenn ja wo werden die Eingetragen?
    - Während die Periode habe ich sie einmal besucht per DB Zug. Kann ich das als "Heimfahrt" absetzen? Wenn ja, wo genau?
    - Kann sie weil Abwesend von Hauptwohnung aber Firma ist in Stadt B Verpflegungskosten anrechnen?


    Im Voraus vielen Dank.


    MfG


    Emmanuel

  • Es muss hier, da eine selbstständuge Tätigkeit ausgeübt wird, eine Gewinnermittlung erstellt werden. Die Fahrtkosten sind als Ausgabe geltend zu machen. Da jedoch scheinbar keinerlei steuerliches Grundwissen vorliegt, kann ich nur ein Erstgespräch bei einem StB empfehlen, o. zumindest einen Gründerkurs der IHK o.ä. Oraganisationen zu besuchen.