Hallo,
Meine Ehegatte und ich wohnen in Stadt A. Sie ist freie Mitarbeiterin. Sie hat vom 29 März 07 bis 8 Juni 07 in Stadt B (773 Km entfernt vom A)für eine Firma dort gearbeitet. Später, 8 Juli 07 bis 29 Nov 07, hat sie in Stadt C für eine andere Firma gearbeitet.
Für Periode 1 hatte sie ihre Unterkunft dort selber gesucht und bezahlt, aber bekam Teil der Kosten erstattet. Die Hin-und Rückreise hat sie mit Firmenwagen gefahren. Sie bekam keine Diäten
Folgende Szenario und Frage:
- Während die Periode hat sie 3 mal per DB Zug Heimfahrten gemacht. Kann sie die Kosten absetzen? Wenn ja wo werden die Eingetragen?
- Während die Periode habe ich sie einmal besucht per DB Zug. Kann ich das als "Heimfahrt" absetzen? Wenn ja, wo genau?
- Kann sie weil Abwesend von Hauptwohnung aber Firma ist in Stadt B Verpflegungskosten anrechnen?
Im Voraus vielen Dank.
MfG
Emmanuel