Dienstreisekosten Abfahrt nicht vom Wohnort

  • Hallo,
    wie werden eigentlich die Reisekosten berechnet, wenn man nicht von seinem Wohnort startet, sondern z.B. von einem Urlaubsort?


    Beispiele:
    1.) Jemand wohnt in Berlin ist am Wochenende in Hamburg und muss Montag Mittag in München sein? Kann da die Fahrt die fahrt Hamburg-München angesetzt werden?


    oder noch extremer


    2.) Jemand ist am Wochenende in Rom, fliegt von dort morgens nach München zum Dienstbeginn, wohnt jedoch wiederum in Berlin.


    Was kann da geltend gemacht werden?

  • Was ja meine Frage nicht beantwortet.


    Ich erweitere die Frage mal.
    Lebensmittelpunkt hin und her, wie wird damit verfahren?
    Wie wäre es denn, wenn man vorher Dienstlich in Rom war und es eine Anschluss Dienstreise ist?
    Ich sag mal, nach meinem empfinden, wäre es ja "korrekt" wenn man die Kosten die man verursacht "hätte" zwischen Wohnort und Dienstort erstattet bekommt.


    Es geht nicht um Wege zur Arbeitsstätte, den Rom ist nicht die Arbeitsstätte (Ich denke da z.B. an einem Kongress besuch o.ä.)

  • Vielleicht drücken sie sich mal klarer aus, dann kann man auch genauer antworten.
    Wenn man dienstl. in Rom ist und dann dienstl. nach München liegt, sind die Kosten natürlich als Dienstreisekosten absetzbar. Ansonsten können keine Kosten abgesetzt werden, die man "hätte", sondern nur die, die man auch wirklich hat.

  • Zitat von "Opa"

    sondern nur die, die man auch wirklich hat.


    Tja, wenn man in Rom ist (dort sich also privat aufgehalten hat) und von dort zu einem Kongress reist hat man ja Kosten.
    Kann man diese Reisekosten absetzen? Bzw. dem Arbeitgeber in Rechnung stellen?


    Es ist ja sogar denkbar, das diese Variante günstiger ist als eine Anreise vom Wohnort.

  • Zitat

    Vielleicht drücken sie sich mal klarer aus, dann kann man auch genauer antworten.

    Einmal dienstl. in Rom, einmal privat, einmal zu einem Kongress. Wir können nur auf konkrete Fragen, konkret antworten.

  • Ok Konkrete Fragen:


    FALL A
    Man ist dienstlich in Rom (Dienstreise A1)



    FALL B
    Man ist privat in Rom


    Sowohl bei Fall A als auch bei Fall B wird von dort, ohne den Weg über den Wohnsitz eine dienstlich veranlasste Reise (Dienstreise C) gestartet nach München.


    Frage 1:
    Werden diese beiden Ausgangssituation steuerrechtlich unterschiedlich betrachtet?


    Fragen 2:
    Würde man im Fall A die Reisekosten zwischen Rom und München der Dienstreise A1 oder C zuschlagen. Gibt es hierfür eine Regelung? oder kann man es sich aussuchen?


    Frage 3:
    Können irgendwelche entstandenen Aufwände in Fall B geltende gemacht werden?
    Falls ja:
    Frage 3a: Nur gegenüber dem Arbeitgeber?
    Frage 3b: Steuerrechtliche Beurteilung, sprich wären diese dann steuerfrei?


    Falls nein:
    Frage 3c:
    Wenn man die Aufwände (Flugkosten etc.) von seinem Arbeitgeber erstattet bekommt, muss mann diese dann bei der Steuererklärung angeben?
    Im vollem Umfang?
    Frage 3d: Muss der Arbeitgeber irgendetwas steuerlich berücksichtigen?


    Ich hoffe die Fragestellungen sind nun konkret genug.