Hallo,
meine Frau hat aus Ihrer früheren Ehe noch Schulden des Ex-Mannes. Sie hat nun 2007 die Privatinsolvenz eröffnet, das Verfahren ist durch.
Nachdem sie keine Einnahmen hat und wir zusammen veranlagt werden, habe ich die Anwaltkosten in Höhe von 700.- bei meiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen Ehefrau geltend gemacht. Dies wurde vom FA abgelehnt. Ist dies korrekt ?
Danke für Eure Antworten