Mein Büro 2007 Prewiev - Kilometerpauschale Privat-Kfz

  • Hallo allerseits,


    habe mir die Prewiev-Version zum Test heruntergeladen.
    Ich weiß leider nicht, wie ich eine Kilometerpauschale für Privat-Kfz verbuchen kann/muß.
    Kann ich die gefahrenen Kilometer * 30Cent nicht in dieser Software automatisch einbinden???


    Vielen Dank schon mal für Eure (hoffentliche) Hilfe...

  • Zitat von "24mal8"

    Hallo,


    weiß niemand, wie ich die Kilometerpauschale verbuchen muß?
    Macht das keiner von Euch?
    Vielleicht gibts ja doch jemanden...


    :( :( :(


    das machst zum Jahresabschluss -du mußt die betrieblichen gefahrenen Kilometer aufzeichnen und * 0,30€ als Betriebsausgabe erfassen!

  • Zitat von "Peselo"

    Sorry, über welches Konto?


    Hallo, normalerweise errechnet man seine gesamten Fahrtkosten, legt sie auf die geschäftlich gefahrenen Kilometer um und setzt dann die Kosten in der EÜR ein. Die wahren Kilometerkosten sind viel höher als 0,30 €, weil anteilige Abschreibung usw. dazugerechnet werden können.
    Das Konto ist dann PKW-Kosten als Soll und z.B. Privateinlagen als Haben.
    Mein Problem ist jetzt aber, das bei der manuellen Buchung, die hier erforderlich scheint, die Buchung nicht mehr angenommen wird. Die Antwort gibt mir vielleicht das kleine Helferlein.

  • Also: Ich habe (privat) ein altes Auto (Bj. 1995). Dieses nutze ich aber auch um geschäftliche Sachen zu erledigen. So muss ich demnächst zu einer Produktschulung fahren. Ich kann für diese Schulung die Gebühren als Ausgaben angeben. Aber auch die Fahrtkosten, oder? Da ich aber kein Fahrtenbuch führen möchte, sollten hier die 30 Cent pro gefahrenen km ansetzbar sein! Aber wie mache ich das gegenüber dem FA? Schrein ich hier einfach einen Zettel mit allen relevanten Angaben und buche die Einzelpositionen dann in MB ein oder wie macht man das korrekt?

  • Ich bin (fast) im gleichen Fall. Auch ich nutze unser Privatauto, weil ich nur gelegentliche Fahrten geschäftlicher Natur habe (< 10%, da nur Nebentätigkeit).


    Bei mir kommt noch hinzu, dass unsere Autos (bis ich mir das nächste kaufen werde), noch beide auf meinen Ehemann zugelassen sind.


    Bis jetzt habe ich über eine Steuerberatungs-Loseblatt-Sammlung, die ich abonniert habe, herausgefunden, dass es sich bei "Auto angemeldet auf Ehepartner" um "Drittaufwand" handelt, der bei Verwendung eines Ehegattenkontos nur durch Barzahlung gegen Quittung an den Ehepartner (0,30 * x km) zu verbuchen geht (Buchungssatz soll sein: 4673 (Reisekosten Unternehmer an Kasse).


    Dennoch interessiere ich mich ebenfalls sehr für die Verbuchung der "Normallösung". Und da man immer zeitnah buchen soll, muss es ja da auch einen Einzelbuchungssatz geben. Also wie geht's in MB?


    Danke im voraus

  • Wenn man kein "Kfz des Betriebsvermögens" verwendet, sondern irgendein anderes, ist es egal, wem es gehört: Ob's ein Auto des Ehemanns, der besten Freundin oder von sonstwem ist, spielt keine Rolle.


    Es gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für eine private Steuererklärung, d.h. wenn man z.B. eine Dienstreise mit einem Nicht-Firmenfahrzeug gemacht hat und der Arbeitgeber nicht die Kosten trägt:


    Man macht eine Reisekostenabrechnung in der man angibt, wann man wohin und wieder zurück gefahren ist. Als Kilometersatz gelten derzeit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Wenn man längere Zeit unterwegs war, kann man auch noch eine Verpflegungspauschale geltend machen.


    Die Reisekostenabrechnung unterschreibt man und bucht den Betrag als Reisekosten Unternehmer.


    Man braucht von niemandem eine Quittung, sie schaden aber auch nicht.
    Es kann aber durchaus sinnvoll sein, dem FA bei Bedarf irgendetwas vorlegen zu können, das es plausibel macht, dass man die Fahrt tatsächlich gemacht hat (und nicht nur aus den Fingern gesogen hat) :wink:


    Tankstellenbelege, Hotelrechnungen usw., die man dann ja gleichzeitig mit der Reisekostenabrechnung verbucht, eignen sich gut als "Beweis" der Fahrt.


    Irgendwelche komplizierten Buchungen mit Privateinlage oder so braucht man auch nicht. Da der zu verbuchende Betrag eine Pauschale ist, die man ja nicht wirklich bezahlt hat, würde ich als Konto - nur der Ordnung halber - das Verrechnungskonto nehmen.


    Gruß,


    Volkmar