Hallo,
ich habe einen PC und einen Monitor gekauft und möchte beides gemeinsam (da nicht alleine Nutzbar) ins Anlagenverzeichnis eintragen. Ich dachte (in der Kaufreihenfolge) den PC als Anlagengut und den Monitor dann als Zugang.
Die Abschreibungsberechnung kann ich aber nicht nachvollziehen (Beispiel):
Anschaffungsdatum 1.1.2006
Nur PC: 100 EUR, 3 Jahre, je 33,33
Zugang des Monitors, ebenfalls 1.1.2006
50 EUR, Abschreibung jetzt: nur noch 2 Jahre: 66,67 EUR und 133, 33 EUR
Wenn der Zugang in einem anderen Monat liegt, wird korrekt gerechnet.
Gruß
Christian