... eine korrigierte Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellen

  • Hallo zusammen,


    jetzt wende ich mich auch mal an euch Spezialisten.
    Ich habe für März eine UmSt-Voranmeldung fristgerecht abgegeben per "Mein Büro" und ELSTER, jetzt ist mir noch eine Buchung in die Hände gefallen die in den Monat März noch reingehört. Somit stellt sich die Frage wie ich eine ordentliche korrigierte UmSt-Voranmeldung mache. Von meinem WISO-Sparbuch kenne ich einen Haken den man dort setzen kann, das es sich um eine korrigierte UmSt-Voranmeldung handelt, bei "Mein Büro" habe ich sowas nicht gefunden. Muss ich dann einfach eine neue erstellen und übertragen per Elster und den Restbetrag überweisen??? Kommt das dann im Finanzamt richtig an oder wie läuft das genau???
    Vielleicht kann mir ja einer helfen oder hatte vielleicht auch schon mal so ein Problem.
    Danke schon mal und viele Grüße aus dem Süden.
    Michael

  • Nachdem Du die Umsatzsteuer-Voranmeldung durchlaufen hast lassen, wird dir diese angezeigt. Wenn Du nun mit der Maus in das zim Ankruzen vorgesehene Kästchen "Berichtigte Meldung" klickst, dann erschein dort ein Kreuzchen ;)

    "Na und? Irgendwas funktioniert immer!"

  • ok, danke #herzwild das ist also direkt in dem Formular und nicht im "Mein Büro", das habe ich soweit.
    Wie ist das dann mit der Zahlung.
    Nemen wir mal ein Beispiel:
    Im März UmSt-Voranmeldung -50 EUR
    somit bekomme ich vom FA 50 EUR erstattet
    korrigierte Anmeldung März von -10 EUR
    Muss ich jetzt 40 EUR zuückerrstatten oder buchen das FA mir 10 EUR gut und ich muss die ganzen 50 EUR von der ersten Anmeldung zurückerstatten.


    Hat hier jemand schon mal so einen Fall gehabt???


    Danke für eure Hilfe.


    Gruß Michael

  • Bis zu einer bestimmten Betragsgrenze wird es mit er nächsten Anmeldung berechnet, übersteigt es diese Grenze, rechnen sie sofort ab, die Grenze habe ich jetzt allerdings nicht im Kopf. Aber keine Angst, die holen sich ihr Geld schon ;)

    "Na und? Irgendwas funktioniert immer!"

  • Es ist in diesem Zusammenhang auch ganz praktisch, dem Finanzamt eine Abbuchungsgenehmigung zu erteilen ("Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren"). Dann braucht man sich nur noch um die fristgerechte Abgabe der USt.-VA zu kümmern. Man braucht dann keine Angst mehr vor Zinsforderungen des FAs zu haben, weil das Geld eventuell zu spät auf dem FA-Konto angekommen ist. Auch Korrekturmeldungen haben sich bei mir in dieser Hinsicht nicht negativ ausgewirkt.